Defekte Geräte – DSL-Anbieter muss Router und Modem nicht unbedingt reparieren

Reparatur defekter DSL-Hardware durch Anbieter

In dem Mobilfunkbereich war es einst üblich, dass Kunden zu einem neuen Handyvertrag und zu einer Vertragsverlängerung auch ein neues Handy bekamen. Diese Zeiten sind vorbei. Die meisten Provider bieten ihre Tarife vorrangig ohne Hardware an und auch die Tarifmodelle von einst sterben aus. In dem DSL-Bereich ist das nicht so. Zu einem DSL-Anschluss gibt es für Neukunden im Allgemeinen auch einen DSL-Router. Der ist in Verbindung mit dem DSL-Vertrag häufig stark subventioniert oder sogar für 0,- € zu bekommen. Hat das Gerät später einmal einen Defekt, muss sich der DSL-Anbieter aber nicht unbedingt um die Reparatur kümmern oder ein Austauschgerät bereitstellen.

Wird zu einem DSL-Vertrag eine DSL-Hardware mit einem Kaufpreis bereitgestellt, das kann auch 0,- € sein, greift bei einem Defekt die Gewährleistung. Innerhalb der ersten zwei Jahre hat der Käufer einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels, wenn nicht er den Mangel verursacht hat. Denn praktisch hat der Kunde zwei Verträge abgeschlossen, einen Laufzeitvertrag über den DSL-Anschluss und einen Kaufvertrag über die DSL-Hardware. Danach muss sich der Kunde auf eigenen Kosten um eine Reparatur bemühen. Viele Provider tauschen defekte Gerät aber aus Kulanz auch nach Ablauf der Gewährleistung kostenfrei aus.

Nur wenn eine vorübergehende Überlassung vereinbart ist, das Gerät also nach Vertragsende an den Anbieter zurückgesandt wird, hat sich der Anbieter während der gesamten Vertragslaufzeit um einen eventuellen Defekt des Geräts zu kümmern. Häufig ist dies bei Kabelnetzbetreibern der Fall, deren Hardware speziell auf den Internetzugang des Anbieters eingestellt ist und ohnehin an einem anderen Anschluss nicht betrieben werden könnte.

Weitere Informationen

Gewährleistung und Garantie
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