Seit Monaten warten die Verbraucher auf die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. Vorgesehen waren unter anderem ein Verbot der kostenpflichtigen Warteschleifen und kundenfreundlichere Regelungen bei einem Anbieterwechsel. (telespiegel-News vom 27.10.2011) Im Oktober des letzten Jahres hatte der Bundestag das neue Gesetz beschlossen. Jedoch hatte der Bundesrat dem „Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen” nicht zugestimmt. Es wurde der Vermittlungsausschuss angerufen. Der hat einen Kompromiss gefunden und am heutigen Freitag stimmte nun auch der Bundesrat der Novelle zu. Damit ist das neue Gesetz endgültig beschlossen.
Dank der neuen, verbraucherfreundlicheren Regelungen werden Warteschleifen mit Sonderrufnummern für Telefonkunden künftig kostenlos sein. Die Änderung tritt jedoch schrittweise in Kraft. Komplett kostenlos werden diese Warteschleifen erst nach einer Übergangszeit von einem Jahr sein. Außerdem sollen Telefonkunden künftig nur einen Tag ohne Anschluss auskommen müssen, wenn sie den Anbieter wechseln. Wie gut dieses Vorhaben in der Praxis umgesetzt werden kann, wird sich aber noch zeigen müssen. Zu den weiteren Neuerungen zählt unter anderem, dass den Telefonkunden die Mitnahme ihrer Rufnummer zu einem neuen Anbieter vereinfacht wird.
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