Urteil – Anpreisende Werbung für ärztliche Leistungen auf Gutscheinportal

Urteile zu Angebot von Arzt auf Gutschein Portal

Über Gutscheinportale können Schnäppchenjäger eine Vielzahl unterschiedlicher Waren und Dienstleistungen mit zum Teil großen Rabatten bekommen. Auch Angebote aus dem Bereich Gesundheit und Wellness sind dort zu finden. Handelt es sich aber um Arztleistungen, dürfen sie dort nicht ohne weiteres beworben werden. Denn das verstößt eventuell gegen die Berufsordnung der Ärztekammer. Ein Zahnarzt hatte über zwei Schnäppchenportale Gutscheine für stark verbilligte Leistungen angeboten. Eine professionelle Zahnreinigung wurde zum Preis von 19,- € (statt 99,- €), ein Zahnbleaching und eine kosmetische Zahnreinigung von 149,- € (statt 530,- €) beworben.

Vor dem Landgericht Köln wurde die Klage gegen den Zahnarzt verhandelt. Die Angebote des Zahnarztes verstoße gegen die ärztliche Berufsverordnung, meinte das Gericht. Die Werbung sei anpreisend, locke den Käufer zum Abschluss des Deals und sei somit berufswidrige Werbung. Zwar seien die Preise für die angebotenen ärztlichen Leistungen nicht in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) festgelegt, der Zahnarzt biete diese hohen Rabatte aber in seiner Funktion als Zahnarzt an.

Landgericht Köln, Aktz. 31 O 25/12 vom 21.06.2012

Weitere Informationen

Ähnliches Urteil: Landgericht Hamburg Aktz. 327 O 443/11
Gerichtsurteile Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Die 26er-Reihe ist da – die Flaggschiffe der neuen Galaxy-Generation

Die 26er-Reihe ist da

Die Flaggschiffe der neuen Galaxy-Generation

Samsung bringt mit der Galaxy-S26-Reihe drei neue Flaggschiffe auf den Markt. Während S26 und S26+ nur kleinere Änderungen bieten, überzeugt das S26 Ultra mit stärkerer Kamera, Datenschutzdisplay und Top-Hardware. Auch neue KI-Funktionen gehören zur Ausstattung. […]

Illegale CBD-Plattform – Gericht stellt Handel ohne Genehmigung fest

Illegale CBD-Plattform

Gericht stellt Handel ohne Genehmigung fest

Ein Urteil des Augsburger Amtsgerichts zeigt, dass der Handel mit Cannabis ohne Genehmigung auch weiterhin strafbar bleibt. Ein Online-Plattformbetreiber muss 450 000 Euro zurückzahlen. Auch nach der Teillegalisierung gelten strenge Regeln für Verkauf, Besitz und Anbau in Deutschland. […]

Das Google Pixel 10a

Das Google Pixel 10a

Das bietet das neue Mittelklasse-Smartphone

Mit dem Pixel 10a bringt Google ein leistungsstarkes Mittelklasse-Smartphone auf den Markt. Inklusive KI-Funktionen, einem hellen 6,3 Zoll Display, robustem Design und sieben Jahren Updates. Für 9a-Besitzer lohnt sich der Umstieg jedoch kaum. […]