Urteil – auch gemeinnütziger Spam ist Spam

Urteil - auch gemeinnütziger Spam ist Spam

Sendet ein Unternehmen an einen Kunden eine SMS oder E-Mail oder ruft er diesen an, ist das wettbewerbswidrig, sofern der Kunde nicht eingewilligt hat. Das ist nicht nur Gesetz, sondern durch unzählige Gerichtsentscheide untermauert. Aber wie ist eine nicht genehmigte Kontaktaufnahme für einen gemeinnützigen Zweck zu bewerten? Dieser Frage mussten die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt in einem Berufungsverfahren nachgehen. Am 6. Oktober fällten sie ihr Urteil (Az.: 6 U 54/16).

Der Fall: Autohaus sendet gemeinnützige SMS-Werbung

Im vorliegenden Fall hatte ein Autohaus einem Kunden ohne seine Einwilligung eine SMS geschickt. Darin wies das Unternehmen auf eine von ihm initiierte Aktion hin, bei der sich gemeinnützige Projekte um eine Förderung bewerben können. Die Förderung erhält die Initiative mit den meisten Stimmen bei einem Online-Voting. Das Autohaus warb in der SMS an den Kunden um Teilnahme an der Abstimmung für einen guten Zweck. Der Kunde sah in diesem Vorgang eine unerlaubte Werbung und klagte auf Unterlassung. Das Autohaus bestritt, dass es sich bei der SMS um Werbung gehandelt habe.

Das Urteil: Gemeinnützige Aktion rechtfertigt keinen Spam

Die Richter folgten den Ausführungen des Klägers. Sie stellten zunächst fest, dass es keine Einwilligung des Klägers in Werbemaßnahmen gab. Daher sei die Kontaktaufnahme nicht rechtmäßig erfolgt. Es habe zudem kein gemeinnütziger Inhalt vorgelegen, da es sich nicht um eine Spendenaktion gehandelt habe. Vielmehr habe die positive Außendarstellung des Beklagten und in der Folge die Absatzförderung der eigenen Produkte im Mittelpunkt gestanden. Damit ist die SMS-Aktion nach Ansicht der Richter als geschäftliche Handlung einzustufen und die Kontaktaufnahme ohne vorherige Einwilligung verboten. Die Richter führten ein weiteres Argument heran. Denn in der SMS hätte das Unternehmen den Kläger darauf hinweisen müssen, dass er der Verwendung seiner Kontaktdaten jederzeit widersprechen kann.

Trotz des gemeinnützigen Hintergrunds stuften die Richter die Aktion als Werbemaßnahme für das Autohaus ein. Das heißt: auch gemeinnütziger Spam ist Spam. Das Oberlandesgericht bleibt damit im Einklang mit der Rechtsprechung. Die Rechte der Verbraucher sind durch das Urteil erneut gestärkt worden.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Kostenloser Vodafone-Tarif – 30 GB Datenvolumen pro Monat im 5G-Netz

Kostenloser Vodafone-Tarif

30 GB Datenvolumen pro Monat im 5G-Netz

Der Vodafone CallYa M-Tarif bietet 30 GB Datenvolumen im 5G-Netz und ist jetzt komplett kostenfrei und ohne Vertragsbindung verfügbar. Die Aktion geht noch bis zum 3. November und kann sowohl von Neu- als auch von Bestandskunden des Anbieters genutzt werden. […]

Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf – Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf

Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Aktuell kursiert eine gefälschte E-Mail, die angeblich vom deutschen Zoll stammt. Der Empfänger wird aufgefordert, vermeintliche Gebühren für ein Paket per Paysafecard zu bezahlen. Dahinter steckt jedoch eine perfide Phishing-Masche. […]

Prepaid-Zahlungen im Internet - Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungen im Internet

Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungsmethoden wie die PaysafeCard gehören weltweit zu den beliebtesten Optionen für Online-Transaktionen. Besonders in Deutschland und Österreich erfreut sich die PaysafeCard wachsender Beliebtheit, da sie einfach zu nutzen ist und eine optimale Budgetkontrolle bietet. Ideal für alle, die Wert auf Datenschutz und Sicherheit beim Online-Shopping, Streaming oder Gaming legen. […]

Einheitlicher Look ab 15. Oktober – Google verändert Android-Design

Einheitlicher Look ab 15. Oktober

Google verändert Android-Design

Google macht neue Design-Regeln zur Pflicht für Android. Sämtliche Apps müssen themenbasierte Symbole unterstützen. So soll ein einheitliches Erscheinungsbild auf dem Startbildschirm geschaffen werden. Die App-Icons passen sich künftig automatisch dem gewählten Farbthema an. […]