Urteil – auch gemeinnütziger Spam ist Spam

Urteil - auch gemeinnütziger Spam ist Spam

Sendet ein Unternehmen an einen Kunden eine SMS oder E-Mail oder ruft er diesen an, ist das wettbewerbswidrig, sofern der Kunde nicht eingewilligt hat. Das ist nicht nur Gesetz, sondern durch unzählige Gerichtsentscheide untermauert. Aber wie ist eine nicht genehmigte Kontaktaufnahme für einen gemeinnützigen Zweck zu bewerten? Dieser Frage mussten die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt in einem Berufungsverfahren nachgehen. Am 6. Oktober fällten sie ihr Urteil (Az.: 6 U 54/16).

Der Fall: Autohaus sendet gemeinnützige SMS-Werbung

Im vorliegenden Fall hatte ein Autohaus einem Kunden ohne seine Einwilligung eine SMS geschickt. Darin wies das Unternehmen auf eine von ihm initiierte Aktion hin, bei der sich gemeinnützige Projekte um eine Förderung bewerben können. Die Förderung erhält die Initiative mit den meisten Stimmen bei einem Online-Voting. Das Autohaus warb in der SMS an den Kunden um Teilnahme an der Abstimmung für einen guten Zweck. Der Kunde sah in diesem Vorgang eine unerlaubte Werbung und klagte auf Unterlassung. Das Autohaus bestritt, dass es sich bei der SMS um Werbung gehandelt habe.

Das Urteil: Gemeinnützige Aktion rechtfertigt keinen Spam

Die Richter folgten den Ausführungen des Klägers. Sie stellten zunächst fest, dass es keine Einwilligung des Klägers in Werbemaßnahmen gab. Daher sei die Kontaktaufnahme nicht rechtmäßig erfolgt. Es habe zudem kein gemeinnütziger Inhalt vorgelegen, da es sich nicht um eine Spendenaktion gehandelt habe. Vielmehr habe die positive Außendarstellung des Beklagten und in der Folge die Absatzförderung der eigenen Produkte im Mittelpunkt gestanden. Damit ist die SMS-Aktion nach Ansicht der Richter als geschäftliche Handlung einzustufen und die Kontaktaufnahme ohne vorherige Einwilligung verboten. Die Richter führten ein weiteres Argument heran. Denn in der SMS hätte das Unternehmen den Kläger darauf hinweisen müssen, dass er der Verwendung seiner Kontaktdaten jederzeit widersprechen kann.

Trotz des gemeinnützigen Hintergrunds stuften die Richter die Aktion als Werbemaßnahme für das Autohaus ein. Das heißt: auch gemeinnütziger Spam ist Spam. Das Oberlandesgericht bleibt damit im Einklang mit der Rechtsprechung. Die Rechte der Verbraucher sind durch das Urteil erneut gestärkt worden.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]