Chance versagt – Preissenkung für alle Stromkunden durch Gericht untersagt

Chance versagt - Preissenkung für alle Stromkunden durch Gericht untersagt

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Donnerstag in einem Urteil gegen die geplante Entlastung vieler Gas- und Stromkunden entschieden. Damit ist den Strom- und Gasnetzbetreibern in dem Streit um die Höhe von Durchleitungsgebühren ein wichtiger Etappensieg gelungen.

Die bisherige Rendite durch Eigenkapitalverzinsung von 9,05% für die Investition in neue Netze, sowie jene von 7,14% auf bestehende Anlagen sollte, zum Vorteil der Kunden der Netzbetreiber, auf Anregung der Bundesnetzagentur in ihrer Eigenschaft als Regulierungsbehörde deutlich gesenkt werden. Ab 2018 bzw. 2019 sollten nur noch 6,21% auf neue und 5,12% auf bestehende Anlagen fließen. Mit Urteil des Oberlandesgerichtes bleibt dies jedoch ein Traum. Die „Sondersituation des gegenwärtigen Marktumfeldes“ sei nicht ausreichend berücksichtigt worden, und die Bundesnetzagentur habe historische Daten herbeigezogen, auf welche sie sich stütze; so das OLG in einer Stellungnahme.

Verbraucher zahlen Renditen an Netzbetreiber

Diese Renditen kommen durch die Netzentgelte zustande, welche von den Kunden der Netzbetreiber als Teil derer Gas- und Stromrechnungen bezahlt werden. Reklamiert wird diese Entscheidung nicht zuletzt von Verbraucherschützern, welche die positive Orientierung der Bundesnetzagentur begrüßte, die Renditen zu senken und somit die Verbraucher zu entlasten. Es wäre wünschenswert, wenn nun die Politik eingreifen und den Kurs der Bundesnetzagentur stärken würde. Die Kunden würden sicherlich ein höheres Interesse an einer Senkung der Netzgebühren haben als an der umstrittenen EEG-Umlage (Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz), mit welcher der Ausbau der Ökostrom-Netze finanziert werden soll.

Kritik aus eigenen Reihen

Fast ironisch maßt hier an, dass selbst der Ökostrom-Betreiber Lichtblick die Entscheidung des Oberlandesgerichtes kritisch betrachtet. Es werde hier offensichtlich den Klagen der einflussreichen Netzmonopolisten Eon und RWE stattgegeben, deren Renditen in ihrem risikofreien Geschäft viel zu hoch seien; auch angesichts niedriger Marktzinsen.

Keine Entlastung, auch nicht für Geringverdiener

Die Senkung der Renditen hätte für die Verbraucher in den Jahren 2019 bis 2023 eine Entlastung um etwa 2,1 Milliarden Euro bedeutet. Ein Gutachter, welcher vom Gericht bestellt wurde, hielt es allerdings eine Absenkung um nur 1,3 Milliarden Euro für angemessen. Weitere Gutachter, welche vom Netzbetreiber Lichtblick bestellt worden waren, sahen hingegen selbst eine Absenkung um ganze 4 Milliarden Euro als möglich an. Es bestünde also eine gute Chance auf eine Senkung der Strompreise, welche in Deutschland ohnehin viel zu hoch sind.

Eine Mitteilung der Bundesnetzagentur besagt nun, dass geprüft werde ob sie gegen dieses Urteil vor den Bundesgerichtshof ziehe.

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