Chance versagt – Preissenkung für alle Stromkunden durch Gericht untersagt

Chance versagt - Preissenkung für alle Stromkunden durch Gericht untersagt

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Donnerstag in einem Urteil gegen die geplante Entlastung vieler Gas- und Stromkunden entschieden. Damit ist den Strom- und Gasnetzbetreibern in dem Streit um die Höhe von Durchleitungsgebühren ein wichtiger Etappensieg gelungen.

Die bisherige Rendite durch Eigenkapitalverzinsung von 9,05% für die Investition in neue Netze, sowie jene von 7,14% auf bestehende Anlagen sollte, zum Vorteil der Kunden der Netzbetreiber, auf Anregung der Bundesnetzagentur in ihrer Eigenschaft als Regulierungsbehörde deutlich gesenkt werden. Ab 2018 bzw. 2019 sollten nur noch 6,21% auf neue und 5,12% auf bestehende Anlagen fließen. Mit Urteil des Oberlandesgerichtes bleibt dies jedoch ein Traum. Die „Sondersituation des gegenwärtigen Marktumfeldes“ sei nicht ausreichend berücksichtigt worden, und die Bundesnetzagentur habe historische Daten herbeigezogen, auf welche sie sich stütze; so das OLG in einer Stellungnahme.

Verbraucher zahlen Renditen an Netzbetreiber

Diese Renditen kommen durch die Netzentgelte zustande, welche von den Kunden der Netzbetreiber als Teil derer Gas- und Stromrechnungen bezahlt werden. Reklamiert wird diese Entscheidung nicht zuletzt von Verbraucherschützern, welche die positive Orientierung der Bundesnetzagentur begrüßte, die Renditen zu senken und somit die Verbraucher zu entlasten. Es wäre wünschenswert, wenn nun die Politik eingreifen und den Kurs der Bundesnetzagentur stärken würde. Die Kunden würden sicherlich ein höheres Interesse an einer Senkung der Netzgebühren haben als an der umstrittenen EEG-Umlage (Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz), mit welcher der Ausbau der Ökostrom-Netze finanziert werden soll.

Kritik aus eigenen Reihen

Fast ironisch maßt hier an, dass selbst der Ökostrom-Betreiber Lichtblick die Entscheidung des Oberlandesgerichtes kritisch betrachtet. Es werde hier offensichtlich den Klagen der einflussreichen Netzmonopolisten Eon und RWE stattgegeben, deren Renditen in ihrem risikofreien Geschäft viel zu hoch seien; auch angesichts niedriger Marktzinsen.

Keine Entlastung, auch nicht für Geringverdiener

Die Senkung der Renditen hätte für die Verbraucher in den Jahren 2019 bis 2023 eine Entlastung um etwa 2,1 Milliarden Euro bedeutet. Ein Gutachter, welcher vom Gericht bestellt wurde, hielt es allerdings eine Absenkung um nur 1,3 Milliarden Euro für angemessen. Weitere Gutachter, welche vom Netzbetreiber Lichtblick bestellt worden waren, sahen hingegen selbst eine Absenkung um ganze 4 Milliarden Euro als möglich an. Es bestünde also eine gute Chance auf eine Senkung der Strompreise, welche in Deutschland ohnehin viel zu hoch sind.

Eine Mitteilung der Bundesnetzagentur besagt nun, dass geprüft werde ob sie gegen dieses Urteil vor den Bundesgerichtshof ziehe.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Freude schlägt Herzen - die beliebtesten Emojis der Deutschen

Freude schlägt Herzen

Das sind die beliebtesten Emojis der Deutschen

Lachen statt Herzen: Die Deutschen setzen in ihren Chats vor allem auf gute Laune. Eine aktuelle Bitkom-Umfrage zum World Emoji Day zeigt außerdem, wie selbstverständlich Emojis inzwischen zum digitalen Alltag gehören – und warum sie trotzdem manchmal für Missverständnisse sorgen. […]

Das Smartphone ersetzt fast alles – darauf achten Nutzer wirklich

Das Smartphone ersetzt fast alles

Darauf achten Nutzer wirklich

Eine gute Kamera gehört heute zu den wichtigsten Kaufkriterien für Smartphones. Gleichzeitig ersetzt das Gerät immer mehr Alltagshelfer, nutzt KI für Fotos und speichert zahlreiche sensible Daten, die besonders geschützt werden sollten. […]

OLG stoppt Telefónica – Urteil stärkt Kunden bei Handyverträgen

OLG stoppt Telefónica

Urteil stärkt Kunden bei Handyverträgen

Verbraucherschützer konnten vor Gericht einen Erfolg erzielen. Denn Telefónica wurde eine AGB-Klausel untersagt, mit der Mobilfunkverträge trotz Mindestlaufzeit einseitig durch das Unternehmen gekündigt werden konnten. Das Urteil stärkt die Rechte von Kunden und sorgt für mehr Vertragssicherheit. […]

KI in der App-Entwicklung: Chancen, Risiken und Trends 2026

KI in der App-Entwicklung

Chancen, Risiken und Trends 2026

Künstliche Intelligenz verändert die App-Entwicklung grundlegend. Von automatischer Codegenerierung über intelligentes UI-Design bis hin zu neuen Geschäftsmodellen: Der Ratgeber zeigt, welche Möglichkeiten KI heute bietet, wo ihre Grenzen liegen und worauf Unternehmen und Entwickler beim Einsatz achten sollten. […]

Kinder schützen durch Chats prüfen? – das hat die EU jetzt entschieden

Kinder schützen durch Chats prüfen?

Das hat die EU jetzt entschieden

Das EU-Parlament hat einer neuen Übergangsregelung zur Chatkontrolle zugestimmt. Die Maßnahme bleibt dennoch umstritten und innerhalb der EU wird weiter an einer langfristigen gesetzlichen Lösung für den Kinderschutz gearbeitet. […]

Messwoche liefert Millionen Daten – wie gut ist der Mobilfunk wirklich?

Messwoche liefert Millionen Daten

Wie gut ist der Mobilfunk wirklich

Fast 20 Millionen Messpunkte liefern ein aktuelles Bild der Mobilfunkversorgung in Deutschland. Die Ergebnisse der zweiten Mobilfunkmesswoche zeigen den Fortschritt beim 5G-Ausbau und helfen dabei, Versorgungslücken zu erkennen und künftig zu schließen. […]