Unberechtigte Forderung – Erfolgreiche Klage gegen mobilcom-debitel

Unberechtigte Forderung - Erfolgreiche Klage gegen mobilcom-debitel

Der netzunabhängige Mobilfunkprovider mobilcom-debitel hat in einem Rechtsstreit dem Amtsgericht Hamburg St. Georg verloren. Mobilcom-debitel forderte von einem ehemaligen Kunden weiterhin Gebühren zu bezahlen, obwohl dieser seinen Vertrag bereits gekündigt hatte.

Was war geschehen?

Bereits im Juli 2016 hatte der Kunde seinen Vertrag bei mobilcom-debitel rechtmäßig gekündigt und erhielt daraufhin von dem Mobilfunkprovider eine schriftliche Bestätigung darüber, dass sein Kündigungswunsch respektiert werde. Der Kunde erhielt nach dem Vertragsende jedoch weiterhin Rechnungen des Mobilfunkproviders. Mobilcom-debitel begründete diesen Umstand damit, dass der Kunde per Telefon eine Vertragsverlängerung durchgeführt habe.

Der Telefonanbieter beauftragte einen Inkassodienst

Der ehemalige Kunde weigerte sich die Rechnungen des Telefonanbieters, die er nach seiner Kündigung des Vertrags erhielt, zu bezahlen. Daraufhin beauftragte mobilcom-debitel einen Inkassodienst. Einschließlich der Inkassokosten sollte der ehemalige Kunde nun eine Forderung in Höhe von 300 Euro begleichen. Der Kunde widersprach dieser Forderung. Der Widerspruch wurde jedoch seitens des Mobilfunkproviders nicht akzeptiert.

Ehemaliger Kunde zieht vor Gericht

Der Kunde wandte sich daraufhin an die Hamburger Anwaltskanzlei JOHANNES, die bei dem Amtsgericht Hamburg St. Georg Klage einreichte. „Ist die Forderung unberechtigt und der Anbieter nicht zum Einlenken bereit, sollte man anwaltlichen Rat einholen. Die Situation lässt sich so zügig klären“, so Rechtsanwalt Johannes. Der Mobilfunkprovider wurde von dem Amtsgericht dazu aufgefordert, seinen Anspruch gegenüber dem Kunden zu begründen. Daraufhin verzichtete mobilcom-debitel auf seine Forderung. Das Gericht stellte in seinem Urteil vom 4. Juni 2019 (Az.924 C 213/19) fest, dass der ehemalige Kunde nicht dazu verpflichtet ist, die Forderung in Höhe von 300 Euro an den Telefonanbieter zu bezahlen.

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1 Kommentar

  1. Der Verein hinterlässt immer Dreck keiner kann den Verein die Stirn zeigen.Selbst die Bundesnetzagentur schaut auch nur zu.Armes Deutschland wo der Verbraucher übers Ohr gehauen wird.Wo ist der Verbraucher Schutz !!

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