Unberechtigte Forderung – Erfolgreiche Klage gegen mobilcom-debitel

Unberechtigte Forderung - Erfolgreiche Klage gegen mobilcom-debitel

Der netzunabhängige Mobilfunkprovider mobilcom-debitel hat in einem Rechtsstreit dem Amtsgericht Hamburg St. Georg verloren. Mobilcom-debitel forderte von einem ehemaligen Kunden weiterhin Gebühren zu bezahlen, obwohl dieser seinen Vertrag bereits gekündigt hatte.

Was war geschehen?

Bereits im Juli 2016 hatte der Kunde seinen Vertrag bei mobilcom-debitel rechtmäßig gekündigt und erhielt daraufhin von dem Mobilfunkprovider eine schriftliche Bestätigung darüber, dass sein Kündigungswunsch respektiert werde. Der Kunde erhielt nach dem Vertragsende jedoch weiterhin Rechnungen des Mobilfunkproviders. Mobilcom-debitel begründete diesen Umstand damit, dass der Kunde per Telefon eine Vertragsverlängerung durchgeführt habe.

Der Telefonanbieter beauftragte einen Inkassodienst

Der ehemalige Kunde weigerte sich die Rechnungen des Telefonanbieters, die er nach seiner Kündigung des Vertrags erhielt, zu bezahlen. Daraufhin beauftragte mobilcom-debitel einen Inkassodienst. Einschließlich der Inkassokosten sollte der ehemalige Kunde nun eine Forderung in Höhe von 300 Euro begleichen. Der Kunde widersprach dieser Forderung. Der Widerspruch wurde jedoch seitens des Mobilfunkproviders nicht akzeptiert.

Ehemaliger Kunde zieht vor Gericht

Der Kunde wandte sich daraufhin an die Hamburger Anwaltskanzlei JOHANNES, die bei dem Amtsgericht Hamburg St. Georg Klage einreichte. „Ist die Forderung unberechtigt und der Anbieter nicht zum Einlenken bereit, sollte man anwaltlichen Rat einholen. Die Situation lässt sich so zügig klären“, so Rechtsanwalt Johannes. Der Mobilfunkprovider wurde von dem Amtsgericht dazu aufgefordert, seinen Anspruch gegenüber dem Kunden zu begründen. Daraufhin verzichtete mobilcom-debitel auf seine Forderung. Das Gericht stellte in seinem Urteil vom 4. Juni 2019 (Az.924 C 213/19) fest, dass der ehemalige Kunde nicht dazu verpflichtet ist, die Forderung in Höhe von 300 Euro an den Telefonanbieter zu bezahlen.

Weitere Informationen

1 Kommentar

  1. Der Verein hinterlässt immer Dreck keiner kann den Verein die Stirn zeigen.Selbst die Bundesnetzagentur schaut auch nur zu.Armes Deutschland wo der Verbraucher übers Ohr gehauen wird.Wo ist der Verbraucher Schutz !!

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Schadensersatzklage – Android-Nutzer können ihr Klagerecht verkaufen

Schadensersatzklage

Android-Nutzer können ihr Klagerecht verkaufen

Nutzer von Android-Handys können ihr Klagerecht gegen Google für 40 Euro verkaufen. Die Kampagne Privacy Reclaim plant eine Schadensersatzklage gegen den Tech-Riesen. Ob sich der Verkauf des Klagerechts für die Android-User wirklich lohnt, bleibt allerdings fraglich. […]

Telegram ändert Nutzungsbedingungen – künftige Kooperation mit Ermittlern

Telegram ändert Nutzungsbedingungen

Künftige Kooperation mit Ermittlern

Lange Zeit weigerte sich der Messenger-Dienst Telegram, Nutzerdaten an zuständige Ermittlungsbehörden herauszugeben. Nach der Festnahme des CEOs in Frankreich wurden jetzt die Nutzungsbedingungen geändert und die Bereitschaft zur Kooperation mit Behörden angekündigt. […]

Internetstörung und 500 € Inkassoforderung – Verbraucherzentrale deckt kuriosen Fall auf

Internetstörung

o2 entstört nicht und verlangt 500 € Entschädigung

Ein niedersächsischer Verbraucher kämpfte monatelang mit Internetstörungen bei o2, erhielt jedoch widersprüchliche Antworten und am Ende eine Inkassoforderung über 500 Euro. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen konnte den Fall klären und die Forderung zurückziehen. Erfahren Sie, wie Betroffene ihre Rechte bei Internetproblemen durchsetzen können. […]

iOS18 ist da – das sind die Neuheiten des Apple-Betriebssystems

iOS18 ist da

Das sind die Neuheiten des Apple-Betriebssystems

iOS18 kann ab sofort heruntergeladen werden. Die neueste Version des Betriebssystems von Apple bringt viele neue, nützliche Funktionen. Zahlreiche KI-Features werden vorerst allerdings für iPhone-User in Deutschland nicht zur Verfügung stehen. Grund ist der Digital Markets Act der Europäischen Union. […]