Unberechtigte Forderung – Erfolgreiche Klage gegen mobilcom-debitel

Unberechtigte Forderung - Erfolgreiche Klage gegen mobilcom-debitel

Der netzunabhängige Mobilfunkprovider mobilcom-debitel hat in einem Rechtsstreit dem Amtsgericht Hamburg St. Georg verloren. Mobilcom-debitel forderte von einem ehemaligen Kunden weiterhin Gebühren zu bezahlen, obwohl dieser seinen Vertrag bereits gekündigt hatte.

Was war geschehen?

Bereits im Juli 2016 hatte der Kunde seinen Vertrag bei mobilcom-debitel rechtmäßig gekündigt und erhielt daraufhin von dem Mobilfunkprovider eine schriftliche Bestätigung darüber, dass sein Kündigungswunsch respektiert werde. Der Kunde erhielt nach dem Vertragsende jedoch weiterhin Rechnungen des Mobilfunkproviders. Mobilcom-debitel begründete diesen Umstand damit, dass der Kunde per Telefon eine Vertragsverlängerung durchgeführt habe.

Der Telefonanbieter beauftragte einen Inkassodienst

Der ehemalige Kunde weigerte sich die Rechnungen des Telefonanbieters, die er nach seiner Kündigung des Vertrags erhielt, zu bezahlen. Daraufhin beauftragte mobilcom-debitel einen Inkassodienst. Einschließlich der Inkassokosten sollte der ehemalige Kunde nun eine Forderung in Höhe von 300 Euro begleichen. Der Kunde widersprach dieser Forderung. Der Widerspruch wurde jedoch seitens des Mobilfunkproviders nicht akzeptiert.

Ehemaliger Kunde zieht vor Gericht

Der Kunde wandte sich daraufhin an die Hamburger Anwaltskanzlei JOHANNES, die bei dem Amtsgericht Hamburg St. Georg Klage einreichte. „Ist die Forderung unberechtigt und der Anbieter nicht zum Einlenken bereit, sollte man anwaltlichen Rat einholen. Die Situation lässt sich so zügig klären“, so Rechtsanwalt Johannes. Der Mobilfunkprovider wurde von dem Amtsgericht dazu aufgefordert, seinen Anspruch gegenüber dem Kunden zu begründen. Daraufhin verzichtete mobilcom-debitel auf seine Forderung. Das Gericht stellte in seinem Urteil vom 4. Juni 2019 (Az.924 C 213/19) fest, dass der ehemalige Kunde nicht dazu verpflichtet ist, die Forderung in Höhe von 300 Euro an den Telefonanbieter zu bezahlen.

Weitere Informationen

1 Kommentar

  1. Der Verein hinterlässt immer Dreck keiner kann den Verein die Stirn zeigen.Selbst die Bundesnetzagentur schaut auch nur zu.Armes Deutschland wo der Verbraucher übers Ohr gehauen wird.Wo ist der Verbraucher Schutz !!

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]