Mehr Verbraucherschutz – Verkürzung von Vertragslaufzeitungen

Mehr Verbraucherschutz - Verkürzung von Vertragslaufzeitungen

Justizministerin Christine Lambrecht plant ein Gesetz, das Verbraucher vor möglichen Kostenfallen und Abzocke bei Telefonverträgen besser schützen soll. Bereits im März dieses Jahres kündigte die damalige Justizministerin Katarina Barley ein solches Gesetz an.

Die Verbraucherzentrale begrüßt das Gesetz

Da unerlaubte Telefonwerbung seit langer Zeit zu einem echten Problem für Verbraucher geworden ist, wird der Gesetzesvorschlag von Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, begrüßt: „Im Telefongespräch kann keiner überblicken, welche Konsequenzen ein Vertrag wirklich hat. Am Telefon abgeschlossene Verträge dürfen nur dann bindend sein, wenn der Verbraucher den Vertragsschluss im Nachgang bestätigt hat.“ Erst vor kurzem wurde von der Bundesnetzagentur ein Bußgeld in Höhe von 100 000 Euro gegen Vodafone Kabel Deutschland wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt.

Welche Änderung sieht das Gesetz vor?

In Zukunft wird eine schriftliche Bestätigung des Verbrauchers benötigt, damit ein Vertrag, der am Telefon geschlossen wurde, gültig ist. Die Verträge müssen künftig dokumentiert und unterschrieben werden. Müller kritisiert jedoch, dass das nun geplante Gesetz eine solche schriftliche Bestätigung lediglich für Energieverträge vorsieht. Er ist der Überzeugung, dass eine Bestätigung des Vertragsschlusses im Nachgang bei allen Verträgen gelten muss. Der Verbraucherzentrale lägen insbesondere Beschwerden über untergeschobene Telefonverträge vor.

Verkürzung der Vertragslaufzeiten

Die Änderungen sehen auch eine Verkürzung von Vertragslaufzeiten vor. Durch die üblichen 24-Monats-Verträge seien Kunden zu lang an einen Telefonvertrag gebunden, so dass der Wettbewerb behindert werde. Daher ist eine Verkürzung auf 12 Monate geplant. Dadurch wird den Kunden die Möglichkeit eingeräumt, einen Vertrag öfter zu wechseln und auf die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Diese Laufzeitverkürzung soll sowohl Handyverträge als auch Mitgliedschaften im Fitness-Studio oder Zeitungs-Abos betreffen. Die Verkürzung ermöglicht den Verbrauchern, günstigere Angebote wahrnehmen zu können, ohne in einem zwei-Jahres-Vertrag gefangen zu sein. Die automatische Verlängerung, die bisher auf 12 Monate begrenzt war, soll in Zukunft auf nur noch drei Monate begrenzt sein. Auch bei der Kündigungsfrist soll es eine Änderung geben. Diese soll von drei Monaten auf einen Monat sinken.

„Es muss klar sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher hier in ihren Rechten gestärkt werden und nicht mit unfairen, überlangen Laufzeiten geknebelt (…) werden“

, so Justizministerin Lambrecht. Die Gesetzesvorschläge müssen nun im Kabinett und anschließend im Parlament beraten werden.

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