Unerlaubte Telefonwerbung – Bußgeld gegen Vodafone Kabel Deutschland

Unerlaubte Telefonwerbung – Bußgeld gegen Vodafone Kabel Deutschland

Wegen mehrfacher unerlaubter Telefonwerbung wurde von der Bundesnetzagentur nun ein Bußgeld in Höhe von 100 000 Euro gegen die Vodafone Kabel Deutschland GmbH verhängt. Durch umfangreiche Ermittlungen stellte die Netzagentur fest, dass sowohl Vodafone selbst als auch von ihr beauftragte Call-Center und Vertriebspartner Werbeanrufe ohne die Einwilligung der Kunden tätigten.

Die Werbeanrufe

Bei den Anrufen handelt es sich um illegale Werbeanrufe für Internet-, Kabelfernseh- und Telekommunikationsverträge. Kontaktiert wurden sowohl Neukunden als auch ehemalige Kunden der Vodafone Kabel Deutschland GmbH, die durch die Anrufe dazu bewegt werden sollten, das Vertragsverhältnis wieder aufzunehmen beziehungsweise eine bereits ausgesprochene Kündigung zurückzunehmen. In einigen Fällen wurden Kunden selbst nach einer Anrufuntersagung mit bis zu 30 Werbeanrufen belästigt.

Eine Einwilligung ist erforderlich

„Es ist nicht zu akzeptieren, dass Vodafone ignoriert, wenn Kunden Werbeanrufe ausdrücklich untersagen“, betont der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann. Denn obwohl sich viele Kunden im Vorfeld ausdrücklich gegen die Werbeanrufe aussprachen, wurden sie immer wieder angerufen. Das Verbot für die Anrufe wurde entweder während eines vorangegangenen Werbeanrufs oder direkt bei der Vertragskündigung ausgesprochen. Dass für solche Anrufe die Einwilligung eines Kunden erforderlich ist, gilt auch während eines Vertragsverhältnisses. Grundsätzlich gilt, dass Kunden von Firmen nur dann telefonisch kontaktiert werden dürfen, wenn hierfür eine ausdrückliche Werbeeinwilligung vorliegt. Nach Angaben der Netzagentur sei es darüber hinaus die Aufgabe von Vodafone sicherzustellen, dass sich auch externe Partner an diese Regelung halten. Laut Aussage der Bundesnetzagentur wurden im Zeitraum zwischen Januar 2016 und April 2018 jedoch 96 solcher unerlaubten Werbeanrufe vorgenommen. Vodafone gibt an, dass bisher nicht bestätigt werden konnte, dass es sich bei diesen 96 Anrufen tatsächlich um unerlaubte Werbung gehandelt habe. Da die Geldbuße noch nicht rechtskräftig ist, kann Vodafone gerichtlich dagegen vorgehen.

Bundesnetzagentur geht gegen unerlaubte Telefonwerbung vor

Das nun verhängte Bußgeld ist ein weiterer Schritt der Bundesnetzagentur in ihrem Kampf gegen die unerlaubte Telefonwerbung. Beschwerden über illegale Werbeanrufe, die bei der Bundesnetzagentur eingehen, betreffen jedoch nicht nur den Bereich Telekommunikation, sondern auch den Energie- und Fernsehbereich. Die Netzagentur hat auf ihrer Webseite ein Formular eingerichtet, auf dem Kunden online eine Beschwerde einreichen können.

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