2023 – Bundesnetzagentur geht hart gegen Telefonwerbung vor

2023 - Bundesnetzagentur geht hart gegen Telefonwerbung vor
Quelle: Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2023 Bußgelder in Rekordhöhe von insgesamt 1,435 Millionen Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Damit wurde der Vorjahreswert von 1,15 Millionen Euro deutlich übertroffen. Grund für die hohen Strafen waren zahlreiche extreme Verstöße, insbesondere durch Unternehmen aus dem Energiesektor und von ihnen beauftragte Callcenter.

Aggressive Methoden und bewusste Verstöße

„Noch immer halten sich viele Unternehmen bei der Durchführung von Werbeanrufen nicht an die gesetzlichen Vorgaben“, erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Das konsequente Vorgehen gegen solche Verstöße zeigt jedoch Wirkung, wie die sinkenden Beschwerdezahlen belegen.“

Im Jahr 2023 wurden allein im Energiesektor in vier Verfahren Bußgelder von jeweils bis zu 285.000 Euro verhängt. Auffällig war, dass Anruferinnen und Anrufer häufig vorgaben, vom aktuellen Energieversorger zu sein, oder sich als Vergleichsportal ausgaben. Ziel war es, das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewinnen und sie zur Preisgabe sensibler Daten wie Zählernummern zu bewegen. Diese Vorgehensweise ist nicht neu, erreichte jedoch 2023 ein besorgniserregendes Niveau.

Rückgang der Beschwerden, doch weiterhin viele Betroffene

Die Zahl der Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe sank im Jahr 2023 auf 34.714, verglichen mit 64.704 Beschwerden im Vorjahr. Diese Entwicklung ist nicht nur auf das entschlossene Einschreiten der Bundesnetzagentur zurückzuführen, sondern auch auf veränderte Lebensgewohnheiten nach den Pandemiejahren. Dennoch bleibt die Gesamtzahl der Beschwerden mit fast 35.000 auf einem hohen Niveau.

Die meisten Beschwerden betrafen wie schon in den Vorjahren den Bereich Energieversorgung mit rund 5.600 Fällen, gefolgt von Gewinnspielen (5.400 Beschwerden) und Bauprodukten (5.300 Beschwerden). Besonders schwerwiegende Verstöße umfassten fortgesetzte aggressive Werbeanrufe und gezielte Täuschungstaktiken, die Tausende Beschwerden nach sich zogen.

Neue Transparenzpflichten und erste Verfahren

Seit der Einführung des Gesetzes für faire Verbraucherverträge im Oktober 2021 sind werbetreibende Unternehmen verpflichtet, Werbeeinwilligungen lückenlos zu dokumentieren. Im Jahr 2023 leitete die Bundesnetzagentur erste Verfahren ein, um Verstöße gegen diese Transparenzpflichten zu untersuchen. Solche Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Melden unerlaubter Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur ermutigt Verbraucherinnen und Verbraucher, unerlaubte Werbeanrufe zu melden. Dazu zählen Anrufe, in die nicht eingewilligt oder bei denen ein Widerruf ignoriert wurde. Meldungen können über das Online-Portal der Bundesnetzagentur eingereicht werden: www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde. Präzise Angaben, etwa zur Anrufernummer, dem Zeitpunkt des Anrufs und dem Gesprächsinhalt, erleichtern die Verfolgung solcher Fälle.

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