Digital Services Act – EU-Regelwerk nun vollständig in Kraft getreten

Digital Services Act – EU-Regelwerk nun vollständig in Kraft getreten

Für sogenannte Gatekeeper wie Amazon, Google und Co. trat das EU-Regelwerk über digitale Dienste bereits im August letzten Jahres in Kraft. Seit dem 17. Februar gilt das Gesetz jetzt für alle Plattformen. Durch die Regelung der Grundpflichten von Anbietern soll mehr Verantwortung und Sicherheit im Online-Umfeld erreicht werden.

Was steckt hinter dem Digital Services Act?

Der Digital Services Act, kurz DSA, ist ein europäisches Regelwerk für Digitalplattformen. Die EU-Kommission will hierdurch schädliche und illegale Online-Aktivitäten verhindern. Ziel ist es zudem, die Verbreitung von Fake-News einzudämmen. Das Regelwerk befasst sich außerdem mit der Bekämpfung von sogenannter Kinderpornografie sowie sexueller Gewaltdarstellungen. Durch verschiedene Maßnahmen, die von den Plattformanbietern umgesetzt werden müssen, sollen entsprechende Inhalte schneller aus dem Netz verschwinden. Auch das Vorgehen der Seitenbetreiber gegen KI-generierte Deepfakes ist festgelegt. Um Minderjährige besser zu schützen, muss seit vergangenem Samstag darüber hinaus eine Altersbeschränkung bei pornografischen Websites eingeführt sein, um den Kindern und Jugendlichen den Zugriff auf pornografische Inhalte zu verweigern. Des Weiteren betrifft der DSA auch gefälschte Produkte und gefährliche Ware, die über Plattformen zum Verkauf angeboten wird. Die Betreiber müssen entsprechende Inserate so gut wie möglich löschen und darüber hinaus auch die Käufer warnen. Grundsätzlich soll das EU-Regelwerk eine faire und frei verfügbare Online-Umgebung schaffen, in der die Grundrechte gewahrt und Nutzersicherheit gegeben wird.

Welche Nutzersicherheit ergibt sich aus dem neuen Gesetz?

Durch bessere und klarere Meldeverfahren können User zum Beispiel ab sofort illegale Inhalte einfacher mitteilen. Zum verbesserten Verbraucherschutz des EU-Regelwerks gehört auch, dass Plattformen wie beispielsweise Facebook und Co. Inhalte nicht einfach löschen dürfen. Die betroffenen Nutzer müssen darüber informiert werden und können Einspruch gegen die Löschung einlegen. Auch die Transparenz der Nutzungsbedingungen muss erhöht werden. User haben darüber hinaus Zugang zu Streitbeilegungsmechanismen. Auch die Schutzbestimmungen für Minderjährige wurden erhöht. Wer online Produkte kauft, ist seit Inkrafttreten des DSA ebenfalls besser geschützt. Eine weitere wichtige Regelung des EU-Gesetzes ist das Verbot von Werbung, die sich gezielt an Minderjährige richtet. Auch sensible personenbezogene Daten wie beispielsweise zur politischen Einstellung, Religionszugehörigkeit oder der sexuellen Orientierung dürfen nicht mehr verwendet werden, um gezielte Werbung zu schalten.

Wer ist vom Gesetz über digitale Dienste betroffen?

Gate Keeper im Internet müssen sich bereits seit August letzten Jahres an das EU-Regelwerk halten und für sie gibt es zusätzlich noch besondere Vorschriften. Als Gate Keeper werden die großen Unternehmen bezeichnet, die mehr als zehn Prozent der 450 Millionen europäischen Verbraucher erreichen. Bei den gigantischen Plattformen wie Facebook, Instagram und Co. geht es insbesondere darum, die massive Verbreitung von falschen Informationen sowie Hassrede (massive Beleidigungen und Bedrohungen) zu bekämpfen. Nach dem Inkrafttreten mit vollständiger Wirkung müssen sich jetzt alle digitalen Dienste an das Regelwerk halten, die einen Umsatz von zehn Millionen Euro erwirtschaften oder mindestens 50 Angestellte haben. Dabei spielt es keinerlei Rolle, ob sie selbst in der Europäischen Union niedergelassen sind oder außerhalb – wird der Dienst im Binnenmarkt angeboten, sind sie betroffen. Neben sozialen Netzwerken sind davon auch sämtliche Online-Plattformen und -Vermittler, Marktplätze sowie App-Stores, Portale und Content-Sharing-Plattformen umfasst. Daher gelten die Gesetze jetzt unter anderem auch für die beliebten Websites Vinted, Kleinanzeigen oder eBay. Bei einem Verstoß gegen das Regelwerk müssen die Betreiber mit empfindlichen Strafen rechnen, die bis in Milliardenhöhe gehen können. Denn es ist vorgesehen, dass bis zu sechs Prozent des globalen Umsatzes als Strafe fällig werden können. Bei dem Onlineriesen Amazon wäre demnach eine Strafe von 28 Milliarden Euro möglich. Mit dem DSA steht der EU-Kommission als letztes Mittel außerdem sogar die Sperrung von Onlinediensten zu.

Wie wird der Digital Services Act umgesetzt?

Umgesetzt wird das europäische Gesetz über digitale Dienste in Zusammenarbeit mit den jeweiligen nationalen Behörden. Denn diese sind letztendlich für die Vorschrifteinhaltung der dort ansässigen Plattformen zuständig. Damit die Behörden entsprechend den EU-Richtlinien handeln können, ist ein deutsches Begleitgesetz notwendig. Zuständig hierfür ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, kurz BMDV. Das hierfür vorgesehene „Digitale-Dienste-Gesetz“ (DDG) wurde auf den Weg gebracht und wird voraussichtlich im Mai vom Bundestag beschlossen. Da die Vorschriften des EU-Gesetzes unterschiedliche Zuständigkeiten betreffen, wie zum Beispiel den Datenschutz, das Medienrecht, den Jugendschutz oder das Telekommunikationsgesetz, entsteht ein Zuständigkeitschaos. Künftig ist jedoch die Bundesnetzagentur als Hauptregulator für Deutschland vorgesehen. Obwohl das Begleitgesetz hierzulande noch fehlt, müssen sich die Onlineanbieter bereits jetzt an die im DSA geregelten Grundpflichten halten.

2 Kommentare

  1. ist dieses EU aktgesetz eigentlich VERFASSUNGSKONFORM?

    ° So weit, die Frage „Wem gehört das Internet?“, mit „G-Integrationen“ zu beantworten, gehen trotzdem nur 1,9 Prozent der Teilnehmer. Die Mehrheit findet, das Netz sei „Allgemeingut“ (39,9 Prozent) oder gehöre „Niemandem“ (17,5 Prozent). Vorstandsvorsitzenden Bouten freut das: „So sollte es auch sein“, sagt er, „das Internet ist Allgemeingut wie eine Autobahn.“ ° (Quelle‘: Focus online. de)

    die G-Integrationen inklusive und hauptsächlich die G-Suchmaschine besagt laut Analysen, Recherchen, Fakten daß die G-Integrationen-Suchmaschine LEDIGLICH die MEISTBENUTZTE G-Integration mit weltweit 90prozent ist. das bezeugt KEINE G-EIGENTUMSVERHÄLTNISSE von G-Integrationen.

    ° Medienrechtsspezialist Robert Schweizer setzt sich seit Langem für das Leistungsschutzrecht für Verlage ein. „Wir können uns nicht damit abfinden, daß da ein Monopolist mit 90 Prozent Marktanteil in Deutschland agiert und wir haben uns zu unterwerfen“, sagt Schweizer, der dem Burda-Vorstand angehört. G-Integration-Suchmaschine (von mir klar benamt) lauge die deutschen Verlage aus, so der Anwalt. „Sie verdienen ihr Geld mit unserem Content. Was für Verlage abfällt, ist ein geringer Betrag. Wenn G-Integration-Suchmaschine Unmengen mit Werbung verdient, müssen die Journalisten daran beteiligt werden“, sagt Schweizer. ° (Quelle: Focus online. de)

    so ein Schwachsinn! JEDER KANN das Internet und die Suchmaschinen so lange benutzen und vor allem SO OFT BENUTZEN, wie der oder die oder das Unternehmen das WILL, BRAUCHT, SOLL, MUß, KANN – also so lange wie der Mobilfunkkunde Daten-Flat-Guthaben hat, so lange und so oft darf auch das Internet vom Einzelnen benutzt werden. ICH genehmige ja auch NICHT mir FREMDEN, meine Daten-Flat „zu teilen und mitzubenutzen über meinen Mobilfunkanschluß mit mir unbekannten Dritten“, sondern ich bezahle meinen Mobilfunkvertrag NUR FÜR MICH SELBST und nicht für irgendeinen Hanswurst mit, der sich an den 90prozent (hier des Weltmarktanteils der G-Integrationen-Suchmaschine speziell erwähnt) gesundstoßen und mitbereichern will, ohne Vertragspartner zu sein. das liest sich, als solle G-Integration-Suchmaschine den Journalisten deren Nichtkönnen bezahlen, wie eine illegale Steuer, nur damit die Journalisten nicht auffliegen sollen daß diese Schmarotzer, die keiner liest, eigentlich nur Monopoly spielen. dieser Blödmann hat überhaupt keinen iQ. wer so einen Quatsch FORDERT, also ERZWINGEN WILL, daß unbeteiligte Fremde sich bereichern – ohne Vertragspartner zu sein – der hat sie nicht alle! der kann doch gut und gerne die DEUTSCHE meta-Suchmaschine benutzen, die meistens gar nicht richtig funktioniert. oder Bing-Suchmaschine, oder jede andere Suchmaschine außerhalb der G-Integration-Suchmaschine. den und dessen Journalisten hindert niemand daran, G-Integration-Suchmaschine zu ignorieren und zu meiden. wie kann man so einen Schwachsinn der illegalen Bereicherung nur veröffentlichen lassen, ohne daß die jedes Wort dieses Typen in´s Klardeutsch übersetzt haben. naja, sind eben auch nur hauptberuflich Journalisten, die Angestellten um Markward herum.

    unterm Strich gehört das INTERNET KEINEM. die G-Suchmaschine ist nicht das Internet. die G-Suchmaschine wird nur ÜBER die Daten-Kanäle transferiert in alle Welt, mehr nicht. vom Universum her betrachtet, scheint die SONNE auch überallhin in der gesamten Welt, und die SONNE gehört KEINEM, NIEMANDEM, und kann auch nicht zur Bereicherung gerichtlich belangt werden.

    und das wiederum bezeugt daß dieses aktgesetz der EU wie alle anderen Verbotsgesetze der EU und aller Einzelstaaten, Deutschland inbegriffen, VERFASSUNGSWIDRIG sind und gar nicht angewendet werden dürfen!

  2. jede Kontaktaufnahme will die EU blockieren mit diesem scheingesetz. die EU will mit diesem aktgesetz sogar GESCHÄFTSSCHÄDIGEND die Plattformen meta, x, g-integrationen, und andere Plattformen ABSCHALTEN, obwohl die in fremden Staaten registriert sind und keine EU-Registrierung hat – also GEGEN Recht und Gesetz und gegen die Unternehmensstruktur der Unternehmensgründer und Registrierungen der Firmengründer, die RECHTENS UND RECHTLICH EINWANDFREI vor Finanzamt der jeweiligen Staaten der Plattformen deren Unternehmen LÖSCHEN. die EU und die deutsche rotgelbgrün-ampel-regierung haben anhand solcher veröffentlichter Gesetze offenbar vor, eine WELTHERRSCHAFT zu begründen, die nwo-methoden leben die ja schon an uns allen Internetnutzern aus, denn etwas anderes kann ich darin nicht erkennen.

    die AfD Alternative für Deutschland ist eine GRUNDGESETZ-PARTEI. tuen Sie sich den Gefallen, und sehen und hören Sie sich diese 4 Minuten der Rede im Original im deutschen Bundestag an, die von Beatrix von Storch – ohne nachrichtenmanipulierer auf YTuKanal AfD Bundestagsfraktion viral geht – so nennt man das ja wohl heutzutage. DAS IST DIE WAHRHEIT über die AfD. und über das aktgesetz der EU.

    mit dem Suchbegriff ° Totale Zensur droht! – Beatrix von Storch – AfD-Fraktion im Bundestag ° können Sie sich die Auslegung des Aktgesetzes anhören und Ihre geistigen Zellen wachrütteln. davon ist dann auch jede webseite betroffen.

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