Das „WhatsApp-Gesetz“ – Mehr Wettbewerb und Verbraucherrechte

Das „WhatsApp-Gesetz“ - mehr Wettbewerb und Verbraucherrechte

Am Dienstag wurden mit großer Mehrheit zwei neue EU-Gesetze verabschiedet: Digital Markets Act, kurz DMA, und Digital Services Act, kurz DSA, sollen im Internet für bessere Nutzerrechte und mehr Wettbewerb sorgen. Im Fokus steht unter anderem die Öffnung von marktbeherrschenden Unternehmen für konkurrierende Angebote.

Was sieht das neue EU-Regulierungspaket vor?

Der Digital Services Act soll insbesondere die gesellschaftlichen Probleme im Internet eindämmen und den Unternehmen mehr Verantwortung zuschreiben. So muss in Zukunft schneller gegen Hassreden, Terrorpropaganda oder andere illegale Inhalte im Netz vorgegangen werden. DSA soll darüber hinaus unter anderem dem Verkauf von gefälschten Waren Einhalt gebieten. Mit dem Digital Markets Act soll konkret die Marktmacht von den Big-Playern wie Amazon, Alphabet (Google), Meta, Apple oder Windows eingegrenzt werden. Durch einen fairen Wettbewerb, sollen die Internetnutzer mehr Wahlfreiheit bei den Anwendungen und Diensten erhalten. Von der Verpflichtung sich für konkurrierende Angebote zu öffnen, ist insbesondere Apple betroffen. Bisher schottete sich der US-amerikanische Konzern enorm gegen Angebote von Konkurrenten ab. Dies zeichnet sich beispielsweise mit dem App Store ab. Denn iPhone-Nutzer konnten bisher ausschließlich Käufe über die Kaufplattform von Apple tätigen. Mit den neuen Regularien ist dies jedoch Geschichte, denn die EU sieht vor, dass auch iPhone-User in Zukunft Käufe über andere Plattformen tätigen können. Der Internetriese befürchtet, dass die neuen Vorschriften „unnötige Datenschutz- und Sicherheitslücken für unsere Nutzer schaffen würden.“ Betroffen ist zudem der Apple-Kurznachrichtendienst iMessage. Aufgrund der neuen Gesetze wird zudem künftig wohl ein Wechsel des primären Messengers in den Standardeinstellungen möglich sein.

„Der DSA und DMA sind ein Meilenstein, um das Internet aufzuräumen und digitale Monopole zu bekämpfen“, sagt der Linken-Abgeordnete Martin Schirdewan.

Was steckt hinter dem sogenannten „WhatsApp-Gesetz“?

Als Spitznamen haben der DSA und DMA bereits die Bezeichnung „WhatsApp-Gesetz“ erhalten. Denn die EU verpflichtet mit den Gesetzen die marktbeherrschenden Unternehmen dazu, dass ihre Nutzer auch mit Personen, die andere Messenger wie Signal oder Telegram nutzen, Nachrichten austauschen können. Diese plattformübergreifende Kommunikation soll durch eine Kompatibilität der großen Messenger umgesetzt werden. Von dieser Pflicht ist zwar nicht nur WhatsApp betroffen, dennoch handelt es sich mit 2 Milliarden Nutzern um den am meisten genutzten Messenger weltweit. In Zukunft wird der Nachrichten-Dienst, der zum Meta-Konzern gehört, ermöglichen müssen, dass sowohl Text-Nachrichten, Sprachnachrichten als auch Dateien mit Kontakten geteilt werden können, die einen konkurrierenden Messenger verwenden. Zu dieser plattformübergreifenden Kommunikation sind allerdings nur die großen Messenger verpflichtet – kleinere Anbieter können frei entscheiden, ob sie eine Zusammenarbeit wünschen. Der Schweizer Messenger Threema hat sich bereits gegen eine solche Zusammenarbeit mit WhatsApp ausgesprochen.

Experten befürchten Probleme beim Datenschutz

Obwohl die plattformübergreifende Kommunikation auf den ersten Blick für Nutzer von Vorteil scheint, haben einige Experten Zweifel an der Umsetzung einer sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Denn bisher sei beispielsweise noch nicht klar, von wem der Austausch öffentlicher Verschlüsselungsschlüssel verwaltet würde. Auch darüber, wie die kryptografischen Metadaten zwischen den verschiedenen Unternehmen ausgetauscht würden, gebe es noch keine Angaben. Eine gemeinsame Stelle, an der die Nachrichten aus den verschiedenen Messengern zunächst entschlüsselt und anschließend wieder verschlüsselt würden, sei gefährlich. Trotz dieser ungeklärten Fragen und Sicherheitsbedenken, sieht die EU sogar die Umsetzung eines Ende-zu-Ende-verschlüsselten Gruppenchats vor. Hierfür wurde den Anbietern nun eine Übergangszeit von zwei Jahren eingeräumt. In vier Jahren sollen dann sogar Ende-zu-Ende-verschlüsselte Audio- und Videogespräche Pflicht sein. Dem Inkrafttreten der Gesetze fehlt noch die Zustimmung auf Ministerebene – dies gilt jedoch lediglich als Formsache.

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