Post blamiert sich vor Gericht – Einschreiben gar nicht so sicher

Post blamiert sich vor Gericht – Einschreiben gar nicht so sicher

Die Deutsche Post steht zunehmend in der Kritik: Filialen wurden ausgelagert, die Zustellung hakt und Briefe erreichen die Empfänger mitunter mit Tagen Verspätung oder gehen sogar verloren. Nun kommt ein weiterer Dämpfer hinzu – diesmal juristischer Natur.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat vor dem Landgericht Köln (Aktenzeichen 81 O 26/25) eine Unterlassungserklärung gegen die Deutsche Post durchgesetzt. Stein des Anstoßes war die Werbung für Einschreiben als „sicheren Versandweg“. Künftig muss die Post Kunden, die Geld oder Sachwerte per Einschreiben versenden möchten, klar auf die Haftungsgrenze von 25 Euro hinweisen.

„Der Ausgang des Gerichtsverfahrens ist erfreulich eindeutig“, sagt Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Wir waren klar im Recht, das hat auch die Deutsche Post eingesehen. Für Kunden bedeutet das mehr Transparenz.“

Haftung stark begrenzt

Auslöser der Klage war der Fall einer Verbraucherin, die Ausweisdokumente per Einschreiben verschickt hatte. Die Sendung ging verloren und die Deutsche Post wollte trotz entstandener Folgekosten von rund 300 Euro lediglich 50 Euro aus Kulanz erstatten. Offiziell beträgt die Haftungsgrenze bei einem normalen Einschreiben 25 Euro.

„Die Deutsche Post hat offensiv dazu aufgefordert, wichtige Briefe und Sachwerte per Einschreiben zu versenden”, erklärt Schönbohm. „Dass die geringe Haftungsgrenze nur im Kleingedruckten auftauchte, ist schlicht irreführend.“
Vor Gericht lenkte die Post schnell ein und verpflichtete sich, künftig keine Werbung mehr zu schalten, die die Haftungsgrenze verschleiert. Für eine höhere Absicherung verweist das Unternehmen auf das kostenpflichtige „Einschreiben Wert“. Auf ihrer eigenen Webseite wurde die Bewerbung für das Einschreiben inzwischen angepasst. Statt bisher „Sicherer Versand für Ihre wichtigen Briefe” lautet die neue Formulierung nun: „Nachweisbar und schnell zugestellt. Das Einschreiben.“

Was Betroffene tun können

Wer Probleme mit der Zustellung hat, sollte sich zunächst an den Kundenservice der Deutschen Post wenden (Telefon: 0228 4333112, E-Mail: eFiliale.Kundenservice@deutschepost.de. Führt das nicht zum Erfolg, können sich Verbraucher auch an die Bundesnetzagentur wenden.

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