
Das Landgericht Düsseldorf hat nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Preiserhöhung von Amazon Prime im Jahr 2022 unzulässig war. Millionen deutsche Kunden wurden im Sommer 2022 über die Anhebung der Mitgliedsgebühren informiert, die Amazon mit „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“ begründete. Die monatliche Gebühr stieg von 7,99 Euro auf 8,99 Euro, während die jährliche Mitgliedschaft von 69 Euro auf 89,90 Euro angehoben wurde. Dies entspricht einer Erhöhung von 12,5 Prozent bei der monatlichen Zahlung und 30,3 Prozent bei der jährlichen Zahlung.
Unwirksame Preiserhöhungsklausel
Das Landgericht Düsseldorf erklärte in seinem Urteil vom 15. Januar 2025 (Aktenzeichen 12O293/22), dass die Preisanpassungsklausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon nicht zulässig sei. Die Anpassung erfolgte ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kunden, was laut Gericht rechtswidrig ist. Das Urteil ist allerdings bisher nicht rechtskräftig, da Amazon die Möglichkeit zur Berufung vor der nächsthöheren Gerichtsbarkeit hat.
Verbraucherzentrale NRW plant Sammelklage
Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale NRW haben Kunden mit einer jährlichen Prime-Mitgliedschaft seit der Erhöhung bis zu 62,70 Euro zu viel gezahlt, während bei monatlicher Zahlung ein Betrag von bis zu 28 Euro zusammenkam. Angesichts der hohen Anzahl an Prime-Abonnenten könnte Amazon bei einer endgültigen Bestätigung des Urteils zur Rückzahlung eines dreistelligen Millionenbetrags verpflichtet werden.
Um den betroffenen Kunden eine einfache Möglichkeit zur Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge zu bieten, plant die Verbraucherzentrale NRW eine Sammelklage. Sollte die Klage erfolgreich sein, müssten die Teilnehmer nicht individuell gegen Amazon vorgehen. Stattdessen erhielten sie automatisch eine Erstattung. Für Amazon steht somit nicht nur finanziell, sondern auch in puncto Kundenvertrauen viel auf dem Spiel.
Was können Kunden tun?
Kunden, die von der Preiserhöhung betroffen sind, sollten die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Die Teilnahme an der geplanten Sammelklage könnte eine unkomplizierte Möglichkeit sein, zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, ob Amazon rechtzeitig Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreift, etwa durch eine freiwillige Rückzahlung.
Update 30. Oktober 2025
In zweiter Instanz wurde die Rechtsprechung vom Landgericht Düsseldorf nun vom Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 19/25, 30.10.2025) bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
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