Urteil - Automatische E-Mail-Antwort mit Werbung

Urteil

Automatische E-Mail-Antwort mit Werbung

Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt hat entschieden, dass ein Autoresponder mit Werbung als Antwort auf eine E-Mail als Spam einzustufen ist. Dieses Vorgehen verstoße gegen die Persönlichkeitsrechte des Empfängers. Daher müsse spätestens mit Kenntnisnahme der Autoresponder geändert werden. […]

Über Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt

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