Über Landesarbeitsgericht München

Das Landesarbeitsgericht München ist eines der Landesarbeitsgerichte im Freistaat Bayern und Teil der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit. Es entscheidet vor allem über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile der Arbeitsgerichte im südlichen Teil Bayerns. Gegen seine Entscheidungen kann unter bestimmten Voraussetzungen Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt werden.

Link zur Webseite: https://www.arbg.bayern.de/die-arbeitsgerichtsbarkeit-in-bayern/lag-muenchen/

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