Urteil – Kündigung eines Systemadministrators wegen unerlaubter Einsicht fremder Emails

Urteil

Er sorgt dafür, dass das Firmennetzwerk reibungslos funktioniert, dass die Software einwandfrei läuft und hat Passwörter für vieles, das anderen Mitarbeitern verborgen bleibt. Der Systemadministrator hat eine verantwortungsvolle Position und sein Arbeitgeber muss davon ausgehen können, dass er sie nicht missbraucht. Tut er das doch, kann sein Verhalten eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Seit mehr als 10 Jahren kümmerte sich der spätere Kläger bereits um die Technik bei seinem Arbeitgeber, der später beklagten Firma. Zuletzt hatte er die Aufgabe des Systemadministrators. Im Zuge der Diskussionen um eine Abmahnung, die ihm sein Arbeitgeber wegen diverser arbeitsvertraglicher Pflichtverletzungen ausgesprochen hatte, nahm der Administrator einen Fernzugriff auf eine Datei der Personalstelle und auf Emails eines im Urlaub befindlichen Geschäftsführers vor. Einige der Emails druckte er aus und legte sie dem zweiten Geschäftsführer mit dem Hinweis vor, der erste Geschäftsführer schädige offensichtlich die Firma.

Wegen des Zugriffs auf die Emails des Geschäftsführers und auf die Datei der Personalstelle kündigte ihm sein Arbeitgeber fristlos. Denn das sei ein schwerer Vertrauensbruch gewesen, weil er seine technischen Möglichkeiten missbraucht habe. Der ehemalige Systemadministrator klagte gegen diese Kündigung, zunächst vor dem Arbeitsgericht München (Aktz. 13 Ca 12821/07) und in dem Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht München. Beide Gerichte waren der Meinung, dass die Kündigung gerechtfertigt war. Der Administrator habe in schwerwiegender Weise gegen seine vertraglichen Pflichten und das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Nach herrschender Auffassung rechtfertige der Missbrauch von Zugriffsrechten durch Systemadministratoren immer eine fristlose Kündigung. Die Kündigung sei wirksam und der ehemalige Arbeitnehmer habe keine Anspruch auf Zurücknahme. Das Landesarbeitsgericht hat keine weitere Revision zugelassen.

Landesarbeitsgericht München, Aktz. 11 Sa 54/09 vom 08.07.2009

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]