Urteil – Abofalle opendownload.de muss Schadensersatz leisten

Urteile

Viele Verbraucher haben bereits selbst erfahren müssen, wie leicht die Preisangaben auf den Internetseiten der sogenannten Abofallen zu übersehen sind. Die Aufmachung der Internetseiten lässt vermuten, dass die angebotenen Dienste kostenfrei sind. Tatsächlich erhält der Nutzer nach seiner Anmeldung jedoch eine Rechnung. Denn die Kostenpflichtigkeit der Angebote und ihre Preise sind häufig im Kleingedruckten versteckt. Bemüht man eine Suchmaschine mit einer Anfrage nach opendownload.de, liefert sie zahlreiche Ergebnisse. Die Foreneinträge und Warnungen der Verbraucherschützer erzählen von einer Internetseite, die zunächst scheinbar kostenlos Software zum Download anbietet, dem Nutzer aber nach dessen Anmeldung eine Rechnung schickt. Besonders dreist ist der Umstand, dass es sich bei der angebotenen Software ohnehin um Freeware handelt. Man betreibe ein Internetportal, auf dem Software besprochen werde, lautet die Aussage des Betreibers von opendownload.de. Die Kosten, auf die im übrigen hinreichend hingewiesen würde, entstünden durch den Beitritt in den Memberbereich. Für den Download der Software entstünden keine Kosten.

Ein Verbraucher, der sich ebenfalls als Opfer von opendownload.de sah, klagte gegen den Betreiber, die Content Services Ltd. aus Mannheim. Opendownload.de hatte auch ihm eine Rechnung gesendet, nachdem er sich auf der Internetseite angemeldet hatte. Weil er die Rechnung ignorierte, erhielt er eine Mahnung von dem Anwalt des Internetseitenbetreibers. Daraufhin nahm er seinerseits einen Anwalt in Anspruch. Nun zog opendownload.de seine Forderung zurück. Der Verbraucher verklagte opendownload.de aber auf Übernahme der angefallenen Anwaltskosten.

Das Amtsgericht Mannheim gab der Klage gegen opendownload.de statt (Aktz. 14 C 71/09) . Auch die Berufung vor dem Landgericht blieb erfolglos. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass ein Vertrag zwischen dem Verbraucher und dem Betreiber von opendownload.de zustande gekommen sei. Der Hinweis auf die Kosten einer Anmeldung sei nicht so leicht erkennbar und gut wahrnehmbar, dass der Durchschnittsverbraucher ohne weiteres über die entstehenden Kosten informiert werde. Dass das Angebot zumindest missverständlich sei und dieser Umstand dem Betreiber bewusst sein müsste, ergebe sich auch aus der Vielzahl von Verbraucherbeschwerden. Er müsse von der Bedenklichkeit seines Vorgehens überzeugt gewesen sein, denn er habe seine Forderung sofort zurückgezogen als der Verbraucher seinerseits einen Anwalt einschaltete. Somit sei von einem fahrlässigen Verhalten des Betreibers von opendownload.de auszugehen. Opendownload.de habe dem Verbraucher zu Unrecht eine Rechnung geschickt. Der Verbraucher sei berechtigt, die Anwaltskosten ersetzt zu verlangen.

Landgericht Mannheim, Urteil vom 14.01.2010, Aktz. 10 S 53/09

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Internet-Abzocke – Verbraucherzentrale erwirkt Urteil gegen Content Services Ltd.
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