Verbraucherzentrale warnt – Falsche Abmahnung von Grevenreuth AG

Grevenreuth AG mahnt ab

Zahlreiche Verbraucher haben kürzlich sicherlich einen Schrecken bekommen, als sie die Email der angeblichen Grevenreuth AG fanden. In der Email mit dem Betreff „Mahnung„ heißt es mit diversen Rechtschreibfehlern: „Sehr geehrte Damen und Herren, laut Untersuchungen Ihrer IP Logs, hat unserer Mandant „Universal Music“ festgestellt, dass Sie häufig urheberrechtlich geschütztes Material in Form von Musik heruntergeladen haben.„ Und weiter: „ Da dies gegen das Urheberrecht Verstößt bitten wir Sie eine Mahngeld in Höhe von 50€ an uns zu zahlen.„ Der Absender droht mit einem Mahnverfahren, einem Gerichtsprozess und den damit verbundenen Kosten, sowie hohen Geldstrafen und Gefängnisstrafen.

Seriöse und deshalb ernst zu nehmende Abmahnungen sehen anders aus. Sie bestehen meistens aus einem mehrseitigen Anwaltsschreiben, dem zu entnehmen ist, um welche Titel es sich handelt und mit welcher IP-Adresse die Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Der Abgemahnte wird mit seinem Namen angesprochen und dem Schreiben liegt eine Unterlassungserklärung bei.

Die Email der Grevenreuth AG beinhaltet nichts dergleichen. Ohnehin sei das Unternehmen nicht ausfindig zu machen, erklärt die Verbraucherzentrale Hessen. Auch gibt es die in der Email angegebene Adresse nicht und die genannte Rufnummer ist nicht erreichbar. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale handelt es sich um einen Versuch, unschuldige Internetnutzer zu Zahlungen zu veranlassen, sie dreist abzuzocken. Die Mahnung könne also getrost ignoriert werden, beruhigt die Verbraucherzentrale betroffene Internetnutzer. Eine solche Email wurde bereits im Januar an viele Verbraucher gesendet (telespiegel-News vom 28.01.2010) Damals ermittelte die Staatsanwaltschaft Osnabrück.

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