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Urteil - SIM-Lock von Handy ohne Berechtigung zu entsperren ist strafbar

14.01.2011:

UrteileHäufig sind Mobiltelefone, die als Bundle mit einer Prepaidkarte verkauft werden, hoch subventioniert. Im Gegenzug wurden diese Geräte mit einem SIM-Lock (bzw. einem NET-Lock) versehen. Das Handy ist also an die Nutzung mit der in dem Bundle enthaltenen SIM-Karte (oder dem Mobilfunknetz) gebunden. Der Kunde kann mit dem Mobiltelefon demnach nur das Angebot des Unternehmens verwenden, das damit seine Ausgaben für das Endgerät zu refinanzieren beabsichtigt.

 

Diese Sperre kann entfernt werden. Im Allgemeinen sehen die Vertragsbedingungen die Entsperrung durch einen bei dem Anbieter erhältlichen Code kostenlos nach 24 Monaten oder vorher gegen Zahlung von etwa 100,- € vor. Selbstverständlich ist es aber auch möglich, diese Vorgabe zu umgehen. Wie einfach das ist, erkannte auch ein einnahmenloser Student, als er zu Besuch in Polen war. Er rüstete sich daraufhin mit einem sogenannten Flasher aus. Mit diesem Gerät entsperrte er in seiner Wohnung zuvor gekaufte Handys mit SIM-Lock. Danach bot er sie als „neu, ohne SIM-Lock“ über eBay an und verkaufte sie mit jeweils 10,- bis 30,- € Gewinn.

Über drei Monate entsperrte und verkaufte er insgesamt 614 Geräte. Er habe jedoch keine Befugnis gehabt, die providerseitigen Sperren zu entfernen und dass er zu der Entsperrung nicht berichtigt war, habe er billigend in Kauf genommen, urteilte das Amtsgericht Nürtingen gegen den Mann. Es verurteilte in wegen Datenveränderung tateinheitlich mit gewerbsmäßiger Fälschung beweiserheblicher Daten zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten auf Bewährung.

Amtsgericht Nürtingen, Aktz. 13 Ls 171 Js 13423/08 vom 20.09.2010

Weitere Informationen
Gerichtsurteile Handy
Urteil - Bewährungsstrafe wegen gewerbsmässigem Entfernen von Handy-Sperre

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