Urteil – Bewährungsstrafe wegen gewerbsmässigem Entfernen von Handy-Sperre

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Im Paket mit einer SIM-Karte sind Mobiltelefone häufig günstiger zu bekommen. Die Geräte sind dann an eine sogenannte SIM-Lock (oder eine Net-Lock) gebunden. Das Handy kann also nur mit dieser SIM-Karte betrieben werden. Die Sperre sorgt dafür, dass der Anbieter die hohe Subvention des Geräts auf anderem Wege, nämlich über die Gebühren des Handytarifs, zurückholen kann. Die sind bei solchen Angebote nämlich meist wesentlich höher als bei ungebundenen Geräten und herkömmlichen Discount-Handytarifen.

Eine SIM-Sperre ist softwarebasiert und kann durch Eingabe eines Codes entfernt werden, den der Anbieter dem Kunden entweder nach Ablauf von zwei Jahren kostenlos oder vorab gegen eine nicht unerhebliche Gebühr nennt. Selbstverständlich kann die Sperre auch auf anderem Wege außer Kraft gesetzt werden. Dass diese Möglichkeit aber nicht legal ist, stellte beispielsweise das Amtsgericht Nürtingen fest und verhängte eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten auf Bewährung. Der Angeklagte hatte gesperrte Geräte gekauft, deren SIM-Lock entfernt und die Handys dann mit einem Aufschlag wieder verkauft. (telespiegel-News vom 14.01.2011)

Das Amtsgericht Göttingen urteilte in einem ähnlichen Fall. Ein 35-Jähriger hatte zwischen 2005 und 2010 mehrere hundert Handys entsperrt, indem er deren SIM-Lock entfernte. Nur zehn dieser Fälle wurden allerdings verhandelt. Die SIM-Lock sei eine Zugangssperre, die respektiert werden müsse, erklärte der Richter. Sie zu entfernen sei eine Fälschung beweiserheblicher Daten und es sei eine strafbare Datenveränderung. Er verurteilte den Mann zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe. Der Anwalt des Verurteilten kündigte an, diese Entscheidung anzufechten.

Update 09.02.2016

Urteil – Weitergabe von SIM-Unlock ist Geheimnisverrat

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