Die Hausratversicherung – Umfangreicher Schutz für Hab und Gut

Die Hausratversicherung – umfangreicher Schutz für Hab und Gut

Die Hausratversicherung ist freiwillig, aber für jeden empfehlenswert der Hausrat besitzt. Denn im Schadensfall bietet sie einen umfangreichen Schutz, der mehrere Gefahrengruppen abdeckt.

Auf was sollte bei der Wahl der Hausratversicherung geachtet werden?

Das Wichtigste ist die Festlegung der Versicherungssumme. Hierbei sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass der tatsächliche Wert des Hausrats nicht höher ist als die vereinbarte Summe. Ansonsten entsteht eine Unterversicherung. Im Fall eines Totalverlusts kann sich eine Unterversicherung äußerst negativ auswirken. Um diesem Fall vorzubeugen, kann auch eine Pauschale festgelegt werden. Der Pauschalbetrag beträgt in der Regel je nach Versicherungsunternehmen zwischen 600 und 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Da sich der Hausrat mit der Zeit verändert, sollte die Versicherungssumme immer wieder überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, erklärte ein Experte der Gothaer Versicherung auf Anfrage vom telespiegel. So lässt sich gewährleisten, dass die Entschädigung, die im Vertrag festgelegt ist, für die Wertsachen weiterhin ausreichend ist.

Was ist nach einem Schaden zu tun?

Um einen Schaden des Hausrats nachweisen zu können, ist es sehr empfehlenswert, dass der Versicherte Kopien seiner persönlichen Papiere anfertigt. Zudem sollten jegliche Kaufbelege aufgehoben werden. Es empfiehlt sich darüber hinaus zusätzlich die Wohnungseinrichtung zu fotografieren. Denn in einem Schadensfall muss der Versicherungsnehmer genau nachweisen, welche einzelnen Gegenstände zerstört, beschädigt oder gestohlen wurden. Der Verlust muss in einem Schadenprotokoll detailliert aufgelistet werden, wobei auch der konkrete Wert der Sachen angeben werden muss. Sind Quittungen und Fotos vorhanden, wird das Protokollieren enorm erleichtert. Ist der Schaden durch einen Einbruch entstanden, muss bei der Polizei zusätzlich eine Anzeige aufgegeben werden, damit der Fall bearbeitet wird. Es muss zudem nachgewiesen werden, dass der Einbruchsdiebstahl in dem versicherten Zeitraum stattgefunden hat. Hierzu gibt es einen Interessanten Gerichtsbeschluss aus Dresden.

Einbruchsdiebstahl muss innerhalb versicherter Zeit nachgewiesen werden (Oberlandgericht Dresden, Beschluss 17.12.2018)

Der Versicherte ist in der Pflicht nachzuweisen, dass der Einbruch während des versicherten Zeitraums erfolgt ist, zu dieser Entscheidung kam auch das Oberlandgericht Dresden. Im konkreten Fall wurde am 1. Januar eine Hausratversicherung abgeschlossen. Zwischen dem 29. Dezember und dem 4. Januar ereignete sich ein Einbruch, der auch nachgewiesen werden konnte. Da der Versicherungsnehmer jedoch nicht nachweisen konnte, wann genau der Einbruch stattgefunden hat, hat er keinen Anspruch auf den Versicherungsschutz. Zu diesem Urteil kam das Oberlandgericht, da auch die Möglichkeit besteht, dass der Einbruch bereits vor dem Abschluss der Versicherung stattgefunden hat.

Gilt der Versicherungsschutz auch auf Reisen?

Die meisten Hausratversicherungen bieten auch einen Schutz für Hausrat, der beispielsweise auf Reisen mitgenommen wird. Die Sachen sind demnach weiterhin versichert, auch wenn sie unterwegs oder im Ausland gestohlen oder beschädigt werden. Bei einigen Versicherungsunternehmen ist eine solche Außenversicherung an verschiedene Bedingungen geknüpft.

Was ist im Fall eines Umzugs?

Der Schutz der Versicherung erweitert sich im Fall eines Umzugs vorübergehend sowohl auf die alte als auch auf die neue Wohnung oder das neue Haus. Hierzu muss der Umzug angezeigt werden. In den meisten Fällen gilt dieser doppelte Schutz dann drei Monate ab dem Umzugsbeginn. Bei vielen Versicherungsunternehmen gilt dieser Schutz lediglich für Umzüge innerhalb Deutschlands. Während des Umzugs sind auch mögliche Schäden, die durch die versicherten Gefahren entstehen, und während des Transports entstehen, mitversichert.

Wenn zwei Personen zusammenziehen

Zunächst sollte beachtet werden, dass sich der Hausrat meist erhöht, sobald zwei Personen zusammenziehen. Es ist nun möglich, nur noch eine Versicherungs-Police weiterzuführen. Im Normalfall bleibt hierbei die Versicherung bestehen, die älter ist. Die neuere Versicherung wird zum Tag des Zusammenzugs aufgelöst. Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung beträgt in der Regel drei Monate.

Was, wenn sich zwei Personen trennen?

Wenn sich zwei Personen trennen und eine Person auszieht, geht der Versicherungsschutz der Hausratversicherung automatisch auf den Versicherungsnehmer und dessen Hab und Gut über. Zieht demnach der Versicherungsnehmer aus, muss sich die zurückbleibende Person um eine neue Hausratversicherung kümmern.

Versicherungsbeispiel: Die fehlende Unmittelbarkeit

Ein weiterer Interessanter Beschluss vom Oberlandesgericht Dresden betrifft die fehlende Unmittelbarkeit bei einer Hausratversicherung. Infolge einer Überschwemmung bildete sich ein Riss an der Hauswand, wodurch es zu einer Wasseransammlung im Inneren kam. Durch die Wasseransammlung entstand Schimmel. Die Sachbeschädigung durch den Schimmel muss nicht von der Hausratsversicherung gedeckt werden entschied das Oberlandgericht. Denn die Versicherungsbedingungen fordern eine Unmittelbarkeit zwischen der Naturgewalt und dem Schadenseintritt.

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