Die Hausratversicherung – Alle wichtigen Informationen im Überblick

Die Hausratversicherung – Alle wichtigen Informationen im Überblick

Ein Brand, der durch einen Kurzschluss am Fernsehgerät entsteht, ein Einbruch während der Abwesenheit oder ein gerissener Schlauch in der Waschmaschine, der verursacht, dass die Wohnung überflutet wird – in all diesen Fällen ist eine Hausratversicherung wertvoll, da sie das Hab und Gut gegen verschiedene Gefahren absichert.

Was ist eine Hausratversicherung?

Bei einer Hausratversicherung handelt es sich um eine Sachversicherung, die Schutz für das eigene Inventar bietet und den Neuwert der beschädigten, zerstörten oder entwendeten Sachen ersetzt. Im Versicherungsvertragsgesetz §§ 88 ff. VVG sind die Vorschriften für die Sachversicherung festgeschrieben. Sowohl Verbrauchs-, Einrichtungs-, sowie Gebrauchsgegenstände des Privathaushaltes gelten als Hausrat. Da durch die Versicherung mehrere Gefahrengruppen zusammengefasst werden, handelt es sich um eine verbundene Versicherung. Generell bietet sie Schutz vor:

  • Sturm (hierzu zählen Schäden ab einer Windstärke von 8)
  • Hagel
  • Leitungswasser (hierzu zählen auch Schäden durch Frost oder sonstige Bruchschäden)
  • Feuer (hierzu zählen sowohl Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion sowie der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs)
  • Einbruchdiebstahl
  • Raub
  • Vandalismus (Vandalismus liegt vor, wenn der Täter in den Versicherungsort eindringt und dort vorsätzlich versicherte Sachen zerstört oder beschädigt)

Für wen ist die Versicherung sinnvoll?

Obwohl es sich um keine Pflichtversicherung handelt, ist sie für jeden empfehlenswert, der Hausrat besitzt. Denn oft ist die Neuanschaffung des gesamten Hausrats nach einem Totalverlust nicht aus eigenen finanziellen Mitteln zu bewältigen. Die Versicherung stellt die Neuanschaffung sicher.

Was wird von der Versicherung abgedeckt?

Insbesondere der Wiederbeschaffungswert der Sachen wird abgedeckt. Da sich eine Hausratversicherung nicht direkt auf eine Person bezieht, sondern mehrere Personen mit ihrem Hab und Gut versichert sein können, spielt es keine Rolle, wer der Nutzer oder Eigentümer der Sachen ist. Es sind alle Sachen in einem Haushalt, die zur privaten Nutzung dienen, abgesichert. Sie sind gegen die oben genannten Gefahren sowohl bei Beschädigung als auch bei Abhandenkommen geschützt. Zu diesen beweglichen Sachen gehören insbesondere Haushaltselektronik, Möbel, Nahrungsmittel, Kleidung und ähnliches. Nicht nur die Sachen in der Wohnung oder dem Haus selbst, sondern auch in dazugehörigen Nebenräumen, Kellern, Garagen, Balkonen, Loggien oder Terrassen sind geschützt. Zu den Versicherungsorten in Mehrfamilienhäusern gehören auch gemeinschaftlich genutzte Räume.

Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen

Versicherungsunternehmen legen eine Entschädigungsgrenze für Wertsachen fest. Zu den Wertsachen zählen insbesondere Bargeld, Schmuck, Sparbücher, Gemälde und alle weiteren Gegenstände, die als Wertanlage gesehen werden. Eine Entschädigungsgrenze von 20 Prozent ist üblich, entscheidet sich jedoch je nach Versicherungsunternehmen. Für Bargeld wird von den Versicherungsunternehmen häufig eine Höchstgrenze von 1 000 bis 2 000 Euro festgelegt.

Versicherungsbeispiel: Diebstahl einer Rolex (Landgericht Baden-Baden, Urteil vom 28.09.2017)

Das Landgericht Baden-Baden hat entschieden, dass ein Versicherungsunternehmen die Entschädigungszahlung nach dem Diebstahl einer Rolex-Uhr begrenzen darf. Dies ist möglich, da die Rolex als Sache aus Gold und damit zu den Wertsachen gilt. Ein Mann hatte geklagt, da seine Hausratversicherung nicht den vollen Neuwert der gestohlenen Uhr ersetzen wollte. Der Mann hatte zuvor angegeben die Uhr als Gebrauchsgegenstand und nicht als Wertgegenstand zu nutzen. Da die Verwendung im Einzelfall keine Rolle spiele, handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um eine Wertsache im Sinne der Versicherungsklausel.

Welche Schäden sind nicht abgedeckt?

Beruflich genutzte Gegenstände, die sich in einem Arbeitszimmer befinden, welches über einen separaten Eingang verfügt und keinen Eingang über das Haus oder die Wohnung hat, sind nicht versichert. Darüber hinaus sind keine Schäden abgedeckt, die durch Naturkatastrophen wie beispielsweise Überschwemmungen, Schneedruck oder Erdbeben entstehen. Diese Schäden müssen über eine eigene Versicherung abgedeckt werden: die Elementarversicherung. Eine solche Versicherung ist nur in Kombination mit einer Hausratsversicherung möglich. Insbesondere für Personen, deren Hausrat sich in einem gefährdeten Gebiet befindet, ist dieser zusätzliche Schutz empfehlenswert. Damit das Risiko für die Versicherungsunternehmen kalkulierbar ist werden auch Schäden durch Krieg sowie Kernenergie ausgeschlossen. Hinzu können weitere Tatbestände ausgeschlossen werden. Hierzu zählen oftmals:

  • Überspannungsschäden durch Blitz
  • Einfacher Diebstahl
  • Trickdiebstahl
  • Sengschäden: Schäden, die durch Hitze entstehen und lokal begrenzt sind, aber nicht durch einen Brand oder ein Feuer ausgelöst werden wie beispielsweise durch Zigarettenasche.
  • Schäden an Gebäudebestandsteilen

Die grobe Fahrlässigkeit

Generell zahlt das Versicherungsunternehmen im Fall einer groben Fahrlässigkeit nicht. Grobe Fahrlässigkeit liegt immer dann vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in außergewöhnlich hohem Maß vernachlässigt wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beim Verlassen des Hauses brennende Kerzen zurückgelassen werden, die einen Brand verursachen oder die Fenster offengelassen werden, wodurch ein Sturm das Haus verwüstet. Bei vielen Versicherungsunternehmen ist die grobe Fahrlässigkeit mittlerweile eingeschlossen. Da in vielen älteren Versicherungen die grobe Fahrlässigkeit noch nicht eingeschlossen ist, sollten diese Verträge überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Ein vorsätzliches Handeln wird hingegen nicht von der Hausratversicherung übernommen.

Wer ist mitversichert?

Nicht nur der Versicherungsnehmer selbst, sondern alle in der häuslichen Gemeinschaft lebenden Personen sind mitversichert. Hierzu zählen insbesondere Kinder, Ehegatten und Partner. Mieter sowie Untermieter sind hingegen nicht versichert, diese müssen eine eigene Hausratversicherung abschließen.

Sachen der Kinder, die aufgrund eines Studiums, einer Ausbildung oder ähnlichem vorübergehend in eine eigene Wohnung ziehen, aber die Absicht besitzen irgendwann in die elterliche Wohnung zurückzukehren und keinen eigenen Hausstand gründen, sind ebenfalls bis zur Beendigung des Studiums oder der Ausbildung mitversichert.

Welche Kosten sind versichert?

Neben dem Wiederbeschaffungswert können noch weitere Kosten durch die Versicherung abgedeckt werden. Hierzu zählen insbesondere folgende Nebenleistungen, da viele Schäden hohe Folgekosten nach sich ziehen können:

  • Aufräumkosten
  • Transport- und Lagerkosten
  • Schlossänderungskosten
  • Bewachungskosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Reparaturkosten für Gebäudeschäden
  • Hotelkosten
  • Kosten für provisorische Maßnahmen

Viele Versicherungen bieten zusätzlich Zusatzklauseln an, die je nach Wunsch vereinbart werden können. Hierzu zählen zum Beispiel Fahrraddiebstahl oder Glasbruch. Eine festgelegte Höchstversicherungssumme ist bei vielen Unternehmen festgelegt.

Wie hoch ist der Beitrag für die Versicherung?

Der Beitrag für eine Hausratversicherung variiert je nach Versicherungsunternehmen. Zusätzlich spielen der Wohnort, das Wohnumfeld sowie die Bauartklasse eine entscheidende Rolle für den Preis. Ein Hausrat der sich auf dem Land befindet, kann meist günstiger versichert werden als in einer Großstadt. Es ist darüber hinaus entscheidend, ob die Wohnung ständig bewohnt wird. Mit dem Tarifrechner für Hausratversicherungen lässt sich schnell und einfach ein Überblick über das Versicherungsangebot schaffen.

Bei der Wahl einer Hausratsversicherung sollten zudem einige Punkte beachtet werden, damit ausreichend Schutz geboten ist.

1 Kommentar

  1. Wir haben unsere Wohnung auch vor kurzem versichert. Bei uns ist es manchmal super windig oder passiert Unwetter. Die Folgen würden wir gerne vermeiden, soweit wie möglich. Glasbruch oder Schaden von Schneedruck auf dem Dach sind uns bekannt. Ich finde es praktisch, wenn man von Schaden, die durch Naturkatastrophen entstehen, das Haus versichern kann. Danke für die Info.

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