Angebliche „Steuerrückerstattung“ – Bundesnetzagentur schaltet Rufnummern ab

Angebliche „Steuerrückerstattung“ – Bundesnetzagentur schaltet Rufnummern ab

Die Bundesnetzagentur hat zahlreiche Mobilfunkrufnummern abgeschaltet, deren Nutzer den Angerufenen bereits seit September dieses Jahres über den Versand von SMS-Kurznachrichten vermeintliche Steuerrückerstattungen in Aussicht gestellt hatten. Trotz der profanen Masche haben sich Nutzer über einen Link in der Nachricht eine Schadsoftware auf das Smartphone geladen.

Durch Beschwerden wurde die Bundesnetzagentur darauf aufmerksam, dass Verbraucherinnen und Verbraucher von verschiedenen Mobilfunkrufnummern Kurznachrichten mit der Information über eine vermeintliche Rückerstattung des Finanzamts, einer „Steuerbehörde“, des Bundesministerium der Finanzen etc. auf ihr Mobiltelefon erhalten haben. Die Höhe der angeblich fälligen „Rückerstattung“ lag dabei stets bei mehreren Hundert Euro.

Wir gehen gegen betrügerische Nachrichten über ‚Steuerrückerstattungen‘ vor, indem wir die missbräuchlich genutzten Rufnummern konsequent abschalten“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Fake-Internetseiten enthielten Logos von bekannten Banken

Um die „Rückerstattung“ zu erhalten, sollten die Betroffenen auf einen mitgeschickten Link klicken. Die Links führten auf Internetseiten, die unter Verwendung der Logos bekannter Banken- und Kreditinstitute gestaltet waren. Auf diesen Seiten sollten die Empfängerinnen und Empfänger der Nachrichten ihre Bankzugangsdaten eingeben, um die Zahlung der „Rückerstattung“ auszulösen.

Ausspähen von Kontodaten

Tatsächlich liegt keine fällige Rückerstattung vor. Es besteht die Gefahr, dass die ausgespähten Daten für kriminelle Zwecke verwendet werden. Die Bundesnetzagentur warnt davor, in derartigen Kurznachrichten angegebene Links zu öffnen oder anschließend Daten einzugeben.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits Kontodaten preisgegeben haben, sollten sich dringend mit ihrem kontoführenden Kreditinstitut in Verbindung setzen und Anzeige bei der Polizei erstatten.

Altbekannte Masche

Bereits im Juli 2013 und im November 2019 warnte die telespiegel Redaktion vor ähnlichen Betrugsversuchen mit einer vermeintlichen Steuerrückerstattung, die damals per Spam-E-Mail versendet worden waren.

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