Cybercrime – Weltweit agierender illegaler Marktplatz geschlossen

Cybercrime – weltweit agierender illegaler Marktplatz geschlossen

Erneut ist der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität und dem Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit internationalen Strafverfolgungsbehörden ein Schlag gegen die Cyberkriminalität gelungen. Der illegale Darknet-Marktplatz „Nemesis Market“ wurde stillgelegt.

Was steckt hinter „Nemesis Market“?

Hinter „Nemesis Market“ steckt eine illegale Verkaufsplattform im Darknet, die über das Tor-Netzwerk erreichbar war. Der schnell wachsende illegale Marktplatz wurde bereits 2021 aufgebaut und umfasste ein vielfältiges Warenangebot. Hierzu zählten sensible Daten wie beispielsweise Online-Banking- oder Kreditkartendaten, die zuvor auf betrügerische Weise erlangt wurden und verschiedene Betäubungsmittel. Aber auch gefälschte Dokumente sowie eine Palette unterschiedlicher Dienstleistungen wie DDoS-Angriffe, Phishing oder Ransomware konnten auf dem „Nemesis Market“ erworben werden. Nach Angaben des BKA stammten zuletzt fast 20 Prozent der insgesamt mehr als 1 100 Verkäuferkonten aus Deutschland. Mehr als 150 000 Personen aus der ganzen Welt nutzten die illegale Plattform.

Wie ist den Ermittlern der Schlag gegen die verbotene Plattform gelungen?

Wer jetzt versucht, die Webseite des verbotenen Marktplatzes zu besuchen, dem wird ein Sicherheitsbanner angezeigt: „This platform has been seized“ („Diese Plattform wurde beschlagnahmt“). Die Ermittlungen gegen „Nemesis Market“ laufen bereits seit Oktober 2022. Gemeinsam mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität, kurz ZIT, arbeitete das BKA dabei eng mit weiteren Strafverfolgungsbehörden aus Deutschland, Litauen und den USA zusammen. Beteiligt waren unter anderem das Drug Enforcement Administration, kurz DEA, das Internal Revenue Service Criminal Investigation, kurz IRS-CI sowie das FBI. Die parallel geführten Ermittlungsverfahren führten vor wenigen Tagen – am 20.03. – zu in einer konzentrierten Aktion durchgeführten Maßnahmen. Hierbei gelang es den internationalen Ermittlern, die Server-Infrastrukturen, die sich in Litauen und Deutschland befinden, sicherzustellen und die verbotene Verkaufsplattform zu schließen. Des Weiteren wurde nach Angaben des Bundeskriminalamts ein digitaler Vermögenswert in Form von Kryptowährung in Höhe von 94 000 Euro beschlagnahmt. Die von den Strafverfolgungsbehörden sichergestellten Daten des „Nemesis Market“ werden jetzt für weitere Nachforschungen gegen die Nutzer und Verkäufer der kriminellen Plattform genutzt.

Erfolge durch internationale Zusammenarbeit

Dass die internationale Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen die Cyberkriminalität erfolgreich sein kann, ist kein Einzelfall. Erst vor wenigen Monaten – im Dezember des vergangenen Jahres – gelang den Ermittlungsbehörden schon ein Schlag gegen Kriminelle im Netz: Der illegale Darknet-Marktplatz „Kingdom Market“ wurde vom Netz genommen. Beteiligt an der Strafverfolgung war auch hier neben dem Bundeskriminalamt die Außenstelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität, die im Jahr 2010 gegründet wurde. Die ZIT befasst sich hauptsächlich mit der Bekämpfung von Darknet-Kriminalität, Cyberkriminalität, Hasskriminalität sowie Kinderpornografie.

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