Darknet-Shop – BKA & ZIT nehmen illegalen Drogen-Marktplatz vom Netz

Darknet-Shop – BKA & ZIT nehmen illegalen Drogen-Marktplatz vom Netz

Die illegale Darknet-Plattform „Kingdom Market“ wurde zerschlagen. Gemeinsam mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität, kurz ZIT, gelang dem Bundeskriminalamt damit erneut ein Erfolg gegen einen illegalen Drogen-Marktplatz. Zehntausende Nutzer können nun nicht mehr auf die Plattform zugreifen.

Was steckt hinter „Kingdom Market?“

Der Darknet-Shop, dessen Fokus auf dem Drogenhandel lag, bestand bereits mindestens seit März 2021. Erreichbar war der englischsprachige Marktplatz über das Tor-Netzwerk und das Invisible Internet Projekt (I2P). Seine Serverinfrastruktur verteilte sich über verschiedene Länder. Neben dem Handel mit illegalen Betäubungsmitteln, wurden auf der Plattform auch gefälschte Dokumente, kriminelle Dienstleistungen sowie Schadsoftware angeboten. Insgesamt umfasste das Angebot nach Angaben des Bundeskriminalamts mehr als 42 000 Produkte. Allein ca. 3 600 davon stammen aus Deutschland. „Kingdom Market“ verzeichnete mehrere hundert Verkäufer, die den illegalen Shop nutzten, um ihre Ware zu verkaufen. Die Betreiber erhielten für die Verkäufe jeweils 3 Prozent Provision. Zehntausende Kunden nutzten den Darknet-Marktplatz und bezahlten mit den Kryptowährungen Bitcoin, Monero, Litecoin oder Zcash.

Wie gelang den Behörden der Schlag gegen die kriminelle Handelsplattform?

Bereits am 16. Dezember dieses Jahres begannen die international koordinierten Maßnahmen gegen den Drogenhandel im Darknet. Für die umfangreichen Ermittlungen kooperierten nicht nur das Bundeskriminalamt und die ZIT der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main –beteiligt waren auch Strafverfolgungsbehörden aus der Schweiz, der Ukraine, der Republik Moldau sowie den USA. Dank der engen Zusammenarbeit gelang es den Ermittlern gemeinsam, die umfangreiche Servicestruktur des Darknet-Shops sicherzustellen. „Kingdom Market“ ist seither für die zehntausenden User nicht mehr verfügbar. Die Identifizierung der für die illegale Plattform Verantwortlichen dauert aktuell noch an. Gegen sie besteht der Verdacht des gewerbsmäßigen Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Internet und der unerlaubte Handel mit Betäubungsmitteln. Auch die Auswertung der sichergestellten Infrastruktur der Server ist bisher nicht abgeschlossen.

1 Kommentar

  1. wie soll das als wahr und ehrlich nachvollziehbar sein? hier im Internet wird so oft veröffentlicht daß darknetbanden „hopsgenommen werden konnten (wurden)“, aber auf der anderen und REALEN Seite des Alltags wird in DE „gesetzlich erlaubt – neuerdings (wohl weil meist die Farbe grün die Drogenpflanzen ziert)“, selbst DROGEN anzubauen für den eigenen Bedarf. so ein hirnverbranntes Gesetz gehörte schon längst vom BVerGericht nichtig geurteilt. denn das BVerfGericht ist das einzige Gericht in DE, das „GESETZWIRKUNG“ hat. BGH-URTEILE dagegen haben keine Gesetzwirkung, MÜSSEN aber beachtet werden, sonst ist das „rechtliche Gehör“ nicht gewahrt. ansonsten gilt für das BGH-Urteil, der zu gehende Rechtsweg, Verhandlung in letzter Instanz, und wird nicht einfach für ALLE Klagenden übernommen.

    diese Eigenwerbung der Strafverfolgungsbehörden ist nicht beachtenswert, weil eben ein DROGEN-ZUCHT-GENEHMIGUNGS-GESETZ in DE verabschiedet wurde. april april, der weiß nicht, was er will. der Weihnachtsbaum ist auch grün. na so ein Zufall.

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