Bundesnetzagentur – Neues Messverfahren für Internet-Mindestversorgung

Bundesnetzagentur - Neues Messverfahren für Internet-Mindestversorgung

Die Bundesnetzagentur hat ein neues Messverfahren zur Überprüfung des Rechts auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) vorgestellt, das Verbrauchern künftig eine unkomplizierte Möglichkeit gibt, die Qualität ihres Internetanschlusses mit gesetzlich festgelegten Mindestwerten abzugleichen. Mit der neu entwickelten Softwareversion sollen Messungen einfacher, schneller und aussagekräftiger werden – ein weiterer Schritt, um den seit Dezember 2021 bestehenden Anspruch auf digitale Grundversorgung praktisch durchsetzbar zu machen.

Messverfahren www.breitbandmessung.de/messverfahren-ravt herunterladen und direkt einsetzen

Messverfahren soll Transparenz und Verbraucherrechte stärken

Das neue Verfahren basiert auf dem seit Kurzem verfügbaren Messwerkzeug „RaVT“. Verbraucherinnen und Verbraucher können die Messkampagne innerhalb eines Tages ohne Registrierung durchführen. Laut Bundesnetzagentur sind dazu zehn Messungen in zwei Blöcken mit jeweils fünf aufeinanderfolgenden Messungen vom Internetzugang erforderlich. Zwischen beiden Blöcken soll eine Pause von zehn Stunden eingehalten werden, um kurzfristige Netzschwankungen herauszufiltern und echte Unterversorgung zuverlässig zu identifizieren. Am Ende des Messprozesses wertet ein automatisches Protokoll aus, ob Hinweise auf eine Unterschreitung der Mindestanforderungen vorliegen.

Fällt das Ergebnis negativ aus, können Nutzer das Messprotokoll direkt und unkompliziert über ein Online-Kontaktformular an die Bundesnetzagentur übermitteln. Die Behörde prüft dann, ob weitere Ermittlungen nötig sind und ob eine offizielle Feststellung einer Unterversorgung veröffentlicht wird.

Recht auf Internetversorgung und Mindestanforderungen

Seit dem 1. Dezember 2021 haben alle Haushalte und Unternehmen in Deutschland laut Telekommunikationsgesetz (TKG) einen individuellen Rechtsanspruch auf eine Telekommunikationsgrundversorgung, die sowohl Sprachkommunikation als auch Internet umfasst. Die Mindestanforderungen werden regelmäßig überprüft und von der Bundesnetzagentur festgelegt.

Aktuell liegt die gesetzliche Mindestversorgung bei 15 Mbit/s im Download, 5 Mbit/s im Upload und 150 ms Latenz. Diese Werte waren im Zuge einer Novellierung der Mindestversorgungs­verordnung angehoben worden, nachdem die Vorgaben zuvor bei 10 Mbit/s Download und 1,7 Mbit/s Upload gelegen hatten. Die jetzigen Parameter sollen eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe am digitalen Leben sichern.

Die Mindestversorgung gilt unabhängig von der zugrunde liegenden Technologie; es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Übertragungsart wie Glasfaser oder Mobilfunk. Vielmehr zählt, dass die erforderliche Leistung an der Hauptwohnung oder dem Geschäftsort verfügbar und erschwinglich ist.

Bisherige Messpraxis und Kritikpunkte

Bereits vor der Einführung des RaVT-Verfahrens konnten Verbraucher die Qualität ihres Anschlusses über die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur prüfen. Mithilfe dieses Angebots in Form eines Desktop- und App-Tools konnten Endnutzer die Internetgeschwindigkeit und andere Leistungsparameter messen und mit Sollwerten vergleichen. Die gewonnenen Daten wurden unter anderem für Transparenzberichte und regulatorische Beobachtungen genutzt.

Kritiker bemängelten jedoch, dass frühere Messungen in der Praxis oft zu technisch waren und sich nicht ohne Weiteres als Nachweis für eine Unterversorgung eigneten. Die Messungen fanden über längere Zeiträume statt und erforderten wiederholte Tests zu unterschiedlichen Tageszeiten, was insbesondere für weniger technisch versierte Nutzer eine Hürde darstellte. Die neue RaVT-Software adressiert genau diese Kritikpunkte, indem sie standardisierte Abläufe und eine automatische Auswertung integriert und somit den Zugang für Endanwender erleichtert.

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