Recht auf „schnelles“ Internet – Bundesrat stimmt der Verordnung zu

Recht auf „schnelles“ Internet – Bundesrat stimmt der Verordnung zu

Anfang Mai wurde das Recht auf „schnelles“ Internet vom Kabinett beschlossen – heute hat nun auch der Bundesrat der entsprechenden Verordnung zugestimmt. Obwohl die Verordnung demnach zeitnah in Kraft treten kann, wird die „schnelle“ Internet-Versorgung für alle voraussichtlich viel Zeit und Geld kosten.

Was steckt hinter dem Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten?

Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, kurz RaVT, gewährleistet allen Bürgern einen Anspruch auf die Verfügbarkeit von Sprachkommunikationsdiensten und Internetzugangsdiensten. Hierdurch soll eine wirtschaftliche sowie soziale Teilhabe aller sichergestellt werden. Festgelegt wurde eine Mindestanforderung an die Internet-Grundversorgung von 10 Mbit/s im Download, 1,7 Mbit/s im Upload und eine Verzögerungszeit von maximal 150 ms. Obwohl der Bundesrat eigentlich ein höheres Tempo forderte, stimmte er nun der Verordnung zu.

In einem Pressestatement des Bundesverband Breitbandkommunikation, kurz BREKO, heißt es hierzu: „Dass der Bundesrat seine Blockadehaltung in letzter Sekunde aufgegeben hat, war überfällig. Die Forderungen nach höheren Bandbreiten und Latenzanforderungen waren aus rechtlicher sowie aus technischer Sicht nicht begründbar.“

Weshalb könnte das Recht auf „schnelles“ Internet nicht ausreichen?

Trotz der heutigen Zustimmung des Bundesrats für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten und der festgelegten Mindestanforderung, ist nicht davon auszugehen, dass sich die Internetversorgung zeitnah für alle Bürger in Deutschland verbessert. Insbesondere in ländlicheren Gebieten fehlt häufig die Versorgung mit hohem Breitband. Zudem ist die Vernetzung in diesen Gebieten mit einem hohen Kosten- und Zeitaufwand verbunden. So beispielsweise auch in der Stadt Hechingen in Baden-Württemberg. Den Bürgern stehen hier lediglich 6 Mbit/s zur Verfügung. Dies soll sich jedoch ändern, denn „die Pandemie und das damit verbundene Anwachsen von Home-Office-Arbeitsstellen haben (…) gezeigt, dass auch die flächendeckende Versorgung aller mit schnellem Internet eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Notwendigkeit ist“, so Hechingens Bürgermeister Phillip Hahn. Doch obwohl der Breitbandausbau vom Land mit 40 Prozent und vom Bund mit 50 Prozent gefördert wird, bleibt die finanzielle Belastung hoch. Eine weitere Herausforderung sei es, Firmen zu finden, die den Ausbau vorantreiben: „Das ist sehr aufwändig, da die Infrastruktur komplett neu aufgebaut werden muss“, erklärt Caren Wagner, Breitbandkoordinatorin der Stadt.

Kritik an der Mindestanforderung

Die festgelegte Mindestanforderung von 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload steht bei der Opposition in der Kritik und wird als nicht ausreichend angesehen. Gefordert wurde eine Anhebung auf 20 Mbit/s im Download sowie 3,4 Mbit/s im Upload, denn „damit wären auch in Mehrpersonenhaushalten Homeoffice, Homeschooling und Internetnutzung technisch solide sichergestellt“, so Reinhard Brandl, digitalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Laut einer Schätzung der Bundesnetzagentur, gibt es deutschlandweit noch 630 000 Haushalte, denen weniger als 16 Mbit/s zur Verfügung stehen – für die 10 Mbit/s-Messlatte liegt kein Schätzwert vor. Allgemein hinkt Deutschland im Glasfaserausbau anderen Ländern deutlich hinterher. Ein Grund hierfür ist nach Aussage des Deutschen Glasfaser-Chefs Thorsten Dirks, dass viel zu spät mit dem Ausbau angefangen wurde.

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