Schadensersatz – zwei heftige Klatschen für ebay-Auktionsabbruch

Urteil Schadensersatz - zwei heftige Klatschen für ebay-Auktionsabbruch

Verkäufer, die über ebay Waren anbieten und vorzeitig die Auktion abbrechen, sind gegenüber dem bis dahin Höchstbietenden schadensersatzpflichtig. Das bestätigen das Oberlandesgericht Hamm und der Bundesgerichtshof in aktuellen Urteilen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Bieter möglicherweise ein sogenannter Abbruchjäger ist, der auf eine nicht beendete Auktion spekuliert, um danach Schadensersatz verlangen zu können. Vielmehr gehe der Verkäufer durch die Auktion einen Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden ein, bei dessen Nichterfüllen er schadensersatzpflichtig wird. Das ist eine wichtige Botschaft für alle Verkäufer, die glauben, sie könnten folgenlos eine Auktion wegen eines zu niedrigen Verkaufspreises abbrechen.

Oberlandesgericht Hamm: Schadensersatz bei abgebrochener Auktion

In einem Urteil vom 30.10.2014 (Az.: 28 U 199/13) des Oberlandesgerichts Hamm sprachen die Richter einem Höchstbietenden Schadensersatz zu, da der Verkäufer die Auktion abbrach. Dieser hatte einen Gabelstapler mit einem Startpreis von einem Euro angeboten. Der Kläger war bei 301 Euro Höchstbieter. Der Verkäufer brach die Auktion ab und verkaufte den Gabelstapler außerhalb von ebay für 5.355 Euro. Es kam zur Klage.

Die Richter verurteilten den Verkäufer zu einem Schadensersatz von 5.054 Euro. Diese Summe ergibt sich aus der Differenz zwischen potenziellem Kaufpreis für den Kläger auf ebay und dem tatsächlichen Verkaufspreis, den der Verkäufer erzielte. Diese Differenz sei der Schaden, der dem Bieter entstanden ist.

Das Oberlandesgericht wies in der Urteilsbegründung ausdrücklich darauf hin, dass es gleichgültig sei, ob ein Bieter ein Abbruchjäger sei oder nicht. Denn dieser habe ein verbindliches Gebot abgegeben. Entscheidend sei, dass der Verkäufer eine Auktion nicht einfach abbrechen dürfe. Dazu müssten zwingende Gründe vorliegen, die den Bestimmungen von ebay entsprächen. Ferner habe der Verkäufer im konkreten Fall die Auktion nicht als unverbindlich gekennzeichnet.

Bundesgerichtshof bestätigt Schadensersatzanspruch bei Auktionsabbruch

Der Bundesgerichtshof bestätigte gestern diese Rechtssprechung in einem weiteren Urteil (Az.: VIII ZR 42/14). Dabei verurteilten die Richter einen Verkäufer zu einem Schadensersatz von 5.249 Euro. Diese Summe ergibt sich wiederum aus dem Höchstgebot bei Auktionsabbruch von einem Euro sowie den tatsächlichen Verkaufspreis außerhalb von ebay. Bei der Ware handelte es sich um einen gebrauchten VW Passat.

Der Verkäufer brach die Auktion ab, da er ein krasses Missverhältnis von Höchstgebot und Wert des Pkw sah. Dies ließen die Richter jedoch nicht gelten. Der Bundesgerichtshof hob hervor, dass mit dem Höchstgebot für beide Seiten ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde. Einen für ihn niedrigen Verkaufspreis hätte der Verkäufer zudem problemlos mit einem Mindestpreis verhindern können. Dieses höchstrichterliche Urteil dürfte für zukünftige Entscheidungen richtungsweisend sein.

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