Urteil – Handy an roter Ampel bei Start-Stop-Automatik erlaubt

Urteil - Handy an roter Ampel

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil (1 RBs 1/14) eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund aufgehoben. Demnach ist es nicht verboten, an einer roten Ampel mit dem Handy zu telefonieren, wenn die Start-Stopp-Funktion des Wagens den Motor ausgeschaltet hat. Das Hammer Urteil widerspricht damit anderslautenden Entscheidungen aus der Vergangenheit und ist ein weiterer Baustein einer wenig einheitlichen Rechtsprechung zum Thema Handy am Steuer.

Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer gegen ein Bußgeld von 40 Euro geklagt. Er stand an einer roten Ampel und telefonierte in der Zeit der Rotphase mit dem Handy. Dabei wurde er von der Polizei beobachtet, die gegen ihn ein Bußgeld verhängte. Er zog vor Gericht. In erster Instanz wies das Amtsgericht Dortmund die Klage ab. In zweiter Instanz gab ihm nun das Oberlandesgericht Hamm recht. Denn – so die Richter – seine Start-Stopp-Funktion habe den Motor ausgeschaltet. Dies ist für die Entscheidung von grundlegender Bedeutung. Die Richter führten aus, dass laut Straßenverkehrsordnung das Telefonieren am Steuer nur erlaubt sei, wenn der Wagen stehe und der Motor ausgestellt sei. Eine Differenzierung nehme die Gesetzesgrundlage nicht vor. Entsprechend komme es nicht darauf an, ob er die Zündung zum Anlassen betätigen müsse oder wie bei der Start-Stopp-Funktion nur das Gaspedal drücken müsse. Wichtig sei lediglich, dass er beim laufenden Motor beide Hände frei habe, um sich auf seine fahrerischen Aufgaben konzentrieren zu können. Da die Start-Stopp-Funktion den Motor automatisch ausschalte, liegt nach Auffassung der Richter kein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vor, der ein Bußgeld rechtfertige.

Wichtig vor dem Hintergrund des Urteils ist die Unterscheidung zwischen dem Telefonieren an einer roten Ampel mit und ohne laufenden Motor. Bei laufendem Motor greift nach wie vor das Handyverbot am Steuer. Ebenso greift es, wenn die Ampel auf Grün springt und der Fahrer losfährt, obwohl er sein Gespräch noch nicht beendet hat. Der Fahrer ist also spätestens bei beginnender Grünphase in der Pflicht, das Handy aus der Hand zu legen. Inzwischen gelten verschärfte Strafen: Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss 60 Euro Bußgeld zahlen und bekommt einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei.

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