telespiegel News – April 2002

05.04.02: Neuer Prepaidtarif von Viag Interkom

Nach sechs Tarifen von T-D1, sechs von D2 Vodafone, zwei von E-Plus und drei Prepaid-Tarifen von Quam fühlte sich der eine Tarif von Viag Interkom doch ziemlich allein. Das wird sich zum 16. April ändern. Ab diesem Tag gilt der neue Loop-Tarif „Mobile Option“. Der bisherige wird in „Classic Option“ umbenannt. Als besonders günstig für Prepaid-Verhältnisse kann man die Preise für Gespräche in fremde Mobilfunknetze bezeichnen, in der Hauptzeit 39 Cent, in der Nebenzeit mit 29 Cent, jeweils pro Minute. Dagegen sind die Preise für Gespräche in das Festnetz mit 79 bzw. 39 Cent (HZ/NZ) pro Minute kostenintensiv. Insgesamt zieht nun auch Viag Interkom mit dem allgemeinen Trend gleich. Die Hauptzeit wird verlängert (von bisher 8–18 Uhr auf nunmehr 7–20 Uhr) und der Abrechnungstakt wird von 10 Sekunden auf 60/1 Sekunden (die erste Minute wird immer voll abgerechnet, danach im 1-Sekunden-Takt) verschlechtert. Alle Prepaidtarife der Netzbetreiber finden Sie auf unserer Seite Prepaid-Karten im Vergleich.

11.04.02: DSL via Satellit, am 1. Mai startet die Dt. Telekom

Inzwischen können künftig auch die Kunden in den Genuss eines DSL-Anschlusses kommen, die bisher aus technischen Gründen nicht per DSL angeschlossen werden konnten, denn am 1. Mai startet die Dt. Telekom mit DSL via Satellit. Diese betraf hauptsächlich Kunden auf dem flachen Land außerhalb der Ballungsgebiete. Der Satellit wird aber nur für den Download (bis zu 768 Kbit/s Geschwindigkeit) genutzt. Für die Einwahl ins Internet und den Upload wird zusätzlich ein Zugang über ISDN oder ein analoges Modem benötigt. Der Satellit wird nur genutzt, wenn große Dateien heruntergeladen werden oder beim Video-Streaming. Somit ist für den eigentlichen Zugang zusätzlich ein Internet-Provider erforderlich. Dieses kostet zusätzlich den gewohnten Minutenpreis. Der Kunde benötigt eine Satellitenantenne mit mindestens 60 Zentimetern Durchmesser, Universal-LNB, DVB-PC-Karte oder DVB-USB-Box. Ein vorhandenes Satelliten-Empfangssystem für TV- oder Radioempfang kann im Regelfall weiter genutzt oder muss nur leicht erweitert werden. Der Sky-DSL-Zugang erfolgt auf 19,2 Grad Ost über die Satelliten des Unternehmens Astra. Deren Kunden benötigen keine neue Antenne für den DSL-Zugang. Zum Start stehen zwei Tarifmodelle zur Verfügung. Dabei handelt es sich zum einen um einen volumenabhängigen Tarif mit einem Monatspreis von 19,90 €. Darin enthalten ist ein Transfervolumen von 500 Megabyte monatlich. Jedes weitere Megabyte kostet 5 Cent. Die zweite Variante kostet pro Monat 39,90 €. Nach Überschreiten der Volumengrenze von 500 Megabyte entstehen dem Kunden für jedes weitere Megabyte keine zusätzlichen Kosten, bei Kapazitätsengpässen auf dem Satelliten kann es jedoch vorkommen, dass die Geschwindigkeit nicht voll erreicht wird. Eine Kombination mit dem Tarif T-Online-DSL-Flat ist nicht möglich. Das einmalige Bereitstellungsentgelt beträgt jeweils 99,– €.

17.04.02: Mitarbeiter haften in vollem Umfang für unerlaubte Telefongespräche am Arbeitsplatz

Der Informationsdienst für Arbeitgeber „Arbeitsrecht Kompakt“ gab dazu das aktuelle Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt/Main (Az.: 5 Ga 17/02) bekannt. Im vorliegenden Fall hatte ein Wachmann eines Sicherheitsunternehmens während der Arbeitszeit regelmäßig einschlägige 0190-Hotlines angerufen. Die betroffene Firma kündigte dem Wachmann daraufhin fristlos und verlangte 6140,– € Schadensersatz, die der Mitarbeiter verursacht hatte. Zum Ausgleich wurden dafür die letzten zwei Gehälter des Mitarbeiters gleich einbehalten. Der Wachmann klagte auf Zahlung dieser Gehälter bis zur Höhe des pfändungsfreien Betrages. Das Arbeitsgericht urteilte gegen den ehemaligen Mitarbeiter, dass das Sicherheitsunternehmen ein Recht auf Erstattung eines vorsätzlich durch den Mitarbeiter … hat. Zusätzlich riskiert ein Arbeiter oder Angestellter dadurch nicht nur eine fristlose Kündigung, sondern auch den Anspruch auf den pfändungsfreien Betrag seines Einkommens. Gerichtsurteile zum Thema Handy finden Sie in unserer extra Rubrik.

18.04.02: Ab Dezember 2002 sind nun endgültig auch Ortsgespräche per Call-by-Call möglich

Aufgrund einer vom Bundeskabinett beschlossenen Änderung des Telekommunikationsgesetzes sind ab Dezember 2002 nun auch Preselection und Call-by-Call bei Ortsgesprächen möglich. Wirtschaftsminister Müller sagte dazu: „Dies ist ein wichtiger Schritt für mehr Wettbewerb auf dem gesamten Telekommunikationsmarkt. Die Verbraucher kennen und nutzen Call by Call schon heute bei Fern- und Auslandsverbindungen und profitieren von der größeren Angebotsvielfalt und sinkenden Preisen. Ich bin sicher, dass sie entsprechende Angebote auch im Ortsnetz nutzen werden.”

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