Der Streit um die Lehrerbewertung des Internetportal spickmich.de zog sich über Jahre hin. Am Schluss stand sogar eine Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin. Letztendlich darf das Portal, auf dem Schüler ihre Lehrer bewerten können, weiterhin betreiben werden. (telespiegel-News vom 24.09.2010) Doch nicht jeder Betreiber eines Internetportals zur Lehrerbewertung bekommt richterliche Rückendeckung. Das ist nämlich von der Art seines Webangebots abhängig. Ein Schüler eines Gymnasiums betrieb eine private Internetseite mit einem Forum, in dem die Schüler Meinungen und Bewertungen über ihre Lehrer diskutieren konnten. Darin wurde ein bestimmter Lehrer des Gymnasiums beleidigt. Die Schule sprach gegenüber dem Webseitenbetreiber einen Verweis aus. Der wehrte sich dagegen mit einer Klage.
In dem Forum können Schüler anonym und offen Beleidigungen aussprechen, die deutlich über eine Lehrerbewertung hinausgehen, so die Richter. Es gebe, anders als auf dem Portal Spickmich.de, keine vorgegebenen Bewertungskategorien ohne offene Beleidigungsmöglichkeiten. Der Schulverweis gegen den Betreiber des Forums sei gerechtfertigt, denn die Schule sei befugt, derartige Maßnahmen zur Sicherung dieses Bildungs- und Erziehungsauftrages zu ergreifen. Die Aufgabe der Schule könne nämlich nur erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden, wenn ein Minimum an gegenseitigem Respekt und Vertrauen vorhanden sei.
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