Urteil – Forum mit beleidigender Lehrerbewertung kann zu Schulverweis führen

Lehrerbewertung Urteil

Der Streit um die Lehrerbewertung des Internetportal spickmich.de zog sich über Jahre hin. Am Schluss stand sogar eine Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin. Letztendlich darf das Portal, auf dem Schüler ihre Lehrer bewerten können, weiterhin betreiben werden. (telespiegel-News vom 24.09.2010) Doch nicht jeder Betreiber eines Internetportals zur Lehrerbewertung bekommt richterliche Rückendeckung. Das ist nämlich von der Art seines Webangebots abhängig. Ein Schüler eines Gymnasiums betrieb eine private Internetseite mit einem Forum, in dem die Schüler Meinungen und Bewertungen über ihre Lehrer diskutieren konnten. Darin wurde ein bestimmter Lehrer des Gymnasiums beleidigt. Die Schule sprach gegenüber dem Webseitenbetreiber einen Verweis aus. Der wehrte sich dagegen mit einer Klage.

In dem Forum können Schüler anonym und offen Beleidigungen aussprechen, die deutlich über eine Lehrerbewertung hinausgehen, so die Richter. Es gebe, anders als auf dem Portal Spickmich.de, keine vorgegebenen Bewertungskategorien ohne offene Beleidigungsmöglichkeiten. Der Schulverweis gegen den Betreiber des Forums sei gerechtfertigt, denn die Schule sei befugt, derartige Maßnahmen zur Sicherung dieses Bildungs- und Erziehungsauftrages zu ergreifen. Die Aufgabe der Schule könne nämlich nur erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden, wenn ein Minimum an gegenseitigem Respekt und Vertrauen vorhanden sei.

Verwaltungsgerichtshof München, Aktz. 7 B 09.1906 vom 10.03.2010

Weitere Informationen

Gerichtsurteile Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Illegale Streaming-Plattform – Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Illegale Streaming-Plattform

Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Der Alliance for Creativity and Entertainment ist ein Schlag gegen die beliebte illegale Streaming-Plattform Streamzz gelungen. Die Ermittler konnten die Seite offline nehmen, auf der mehr als 75 000 Filme illegal angeboten wurden. Betrieben wurde die Plattform aus Deutschland. […]

Gerichtsurteil – Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Gerichtsurteil

Tastendruck-Abofalle im Festnetz ist rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass ein Abo-Dienst, der über das Drücken einer Tastenkombination im Festnetz abgeschlossen wird, rechtswidrig ist. Grund ist ein Verstoß gegen die Preistransparenz und das Wettbewerbsgesetz sowie eine rechtswidrige Rufnummernnutzung. […]