
Bei Bestellungen über Versandhäusern oder bei Online-Händlern im Internet können Künden künftig die Rücksendung der Waren nur noch kostenfrei senden, wenn diese bereits im Vorfeld mindestens angezahlt worden sind. Der Bundestag stimmte am Freitag einer entsprechenden Änderung im Fernabsatzrecht zu.
Bisher hatte der Verbraucher das Recht, die Ware bei Nichtgefallen innerhalb einer 14tägigen Frist, ohne Angabe von Gründen dem Händler portofrei zurückzuschicken. Künftig muss der Kunde die Rücksendungskosten grundsätzlich übernehmen, wenn der Preis der Ware einen Betrag von 40,- € nicht überstieg. Bisher galt die 40,- € Grenze für den Gesamtbestellwert.
Außerdem muss der Kunde künftig die kompletten Rücksendekosten übernehmen, wenn die bestellte Ware nicht im Vorfeld mindestens angezahlt worden ist.
Durch diese Änderung wurden die Rechten der Händler gestärkt, da in der Vergangenheit häufig Kunden ohne ernsthaftes Kaufinteresse Waren bestellt haben, um diese dann nach Erhalt umgehend an den Verkäufer zurückzuschicken.
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