Maßnahme gegen den DSL-Auftragsstau – Bundesnetzagentur legt neue Regeln fest

Maßnahme gegen den DSL-Auftragsstau - Bundesnetzagentur legt neue Regeln fest

Die Vorwürfe der Wettbewerber sind laut geworden. Die Dt. Telekom verzögere absichtlich die Abwicklung der Kundenaufträge, indem sie die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) nicht fristgerecht bereitstelle. Das schade dem Image der Wettbewerber, die auf die Dienste der Dt. Telekom angewiesen sind, um ihren Kunden DSL-Anschlüsse bereitstellen zu können und behindere den Wettbewerb. Sowohl Arcor (telespiegel-News vom 30.11.2007) als auch die Telefónica Deutschland GmbH (telespiegel-News vom 13.12.2007) hatten bei der Bundesnetzagentur ein Missbrauchsverfahren gegen die Dt. Telekom beantragt.

Das bereits eingeleitete Missbrauchsverfahren ist zwar durch die heute von der Bundesnetzagentur verkündete Maßnahme nicht vom Tisch, doch die zeigt bereits deutlich eine Richtung. Es wurde der von der Dt. Telekom vorgelegte Standardvertrag geändert, der die Grundlage für die Vereinbarung zwischen der Dt. Telekom und seinen Wettbewerbern darstellt. In dem Standardvertrag wird geregelt, zu welchen Bedingungen und mit welchen wechselseitigen Pflichten die Wettbewerber die sogenannte letzte Meile von der Dt. Telekom anmieten können.

Die Bundesnetzagentur hatte die Dt. Telekom bereits vor einigen Monaten verpflichtet, einige Punkte in dem Mustervertrag zu ändern. Dieser Aufforderung war das Unternehmen jedoch nicht nachgekommen, sodass die Behörde nun selber Hand anlegte. Neben den üblichen allgemeinen Vertragsklauseln wurden darin nun auch Bedingungen festgelegt, die beispielsweise den BREKO (Bundesverband Breitbandkommunikation e. V.) zu freudigen Kommentaren bewegte. Die nun festgelegten Konditionen dürfen von der Dt. Telekom bis zu Jahr 2009 nicht eigenständig geändert werden.

Die Bundesnetzagentur teilte mit, dass `finanzielle Sanktionen´ eingeführt worden seien, die den Anreiz dafür schaffen würden, dass `einerseits die Wettbewerber ihre TAL-Bestellungen besser und genauer planen und andererseits die Deutsche Telekom die bestellten TAL-Mengen fristgerecht den Wettbewerbern bereitstellt.´ Der BREKO nannte es Schadensersatz, den die Dt. Telekom seinen Wettbewerbern für verspätete Bereitstellung des Kundenanschlusses sowie die Überschreitung von Entstörfristen zahlen müsse.

Darüber, dass die Bundesnetzagentur die Menge der monatlich bereitzustellenden TAL auf bundesweit maximal 330.000 Leitungen festgelegt hat, zeigte sich der BREKO-Verband enttäuscht. Er sieht die Entwicklung des Wettbewerbs dadurch von vornherein begrenzt. Die Bundesnetzagentur ermahnte die Dt. Telekom indes noch einmal, den entstandenen Auftragsstau `so schnell wie möglich abzuarbeiten und für eine nachhaltige Verbesserung der TAL-Bereitstellung zu sorgen.´ Denn eine praktische und schnelle Beseitigung der Situation sei besser als eine Entscheidung in dem laufenden Missbrauchsverfahren, sagte sie.

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