Urteil – Nachträgliche Gültigkeitsbegrenzung von Telefonkarten

Urteil - Nachträgliche Gültigkeitsbegrenzung von Telefonkarten

Manche sammeln Briefmarken, manche Zuckerbeutel und andere Teddybären. Auch die Telefonkarten haben ihre Liebhaber. Die mit einem Chip versehenen Plastikkärtchen in Form einer Scheckkarte sollen statt Kleingeld an den Telefonzellen genutzt werden. Sammler legen jedoch mehr Wert auf die Unversehrtheit, sozusagen die Jungfräulichkeit der Karten aus aller Welt. Seltene Exemplare und vollständige Serien sind besonders beliebt. In dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln geht es um Telefonkarten, die von der Dt. Telekom ausgegeben wurden und um deren Wert, den tatsächlichen und den ideellen.

Dazu muss gesagt werden, dass die Gültigkeit des Guthabens auf Telefonkarten der Dt. Telekom zunächst nicht begrenzt war, erst im Oktober 1998 führte die Dt. Telekom eine auf 3 Jahren und 3 Monaten ab Herstellung der Karte beschränkte Gültigkeitsdauer ein. Nach einem von den Verbraucherzentralen erwirkten Urteil aus dem Jahre 2000 entschied das Oberlandesgericht Köln, dass Guthaben, das nach Ablauf der Kartengültigkeit auf der Telefonkarte verblieben ist, erstattet werden muss. Die Befristung der Verwendbarkeit der Karte wurde jedoch als notwendig anerkannt, schließlich hat die Dt. Telekom dadurch die Möglichkeit, dem Missbrauch durch Manipulation entgegen zu wirken und technische Änderungen an Hardware und Software vorzunehmen.

Anfang der 90er Jahre hatte ein Sammler Telefonkarten mit einem Guthabenwert in Höhe von etwa 4.000,- DM gekauft. Diese Telefonkarten mit besonderen Motiven wurden von der Dt. Telekom zum Gebrauch an öffentlichen Telefonzellen vertrieben und es hatte sich für sie ein Sammlermarkt gebildet, der von der Dt. Telekom bedient und gefördert wurde. Das auf dem Chip geladene Guthaben sollte nun im Rahmen der Umstellung auf die Gültigkeitsbegrenzung zur Jahreswende im Dezember 2001 verfallen. Die Dt. Telekom bot zwar einen Umtausch des Guthabens in neue Telefonkarten an, das Angebot nahm der Sammler selbstverständlich nicht an. Er verklagte die Dt. Telekom auf Schadenersatz in Höhe von 9.740,- €. Schließlich, so gab er an, habe er nicht nur den Guthabenwert verloren, auch der Sammlerwert seiner Karten sei durch die abgelaufene Gültigkeit der Karten gemindert worden.

Die Dt. Telekom habe anerkennenswerte Gründe für die nachträgliche Beschränkung der Gültigkeit vorgetragen. Das Unternehmen habe die Gültigkeitsdauer nach angemessener Vorankündigung befristen dürfen und habe insgesamt ihre Pflicht erfüllt. Denn das Interesse des durchschnittlichen Telefonkartenkäufers sei gewahrt, die Dt. Telekom habe das Telefonieren im Rahmen des Guthabens in einem funktionierenden Netz ermöglicht und es arrangiert, dass nicht abtelefoniertes Guthaben gegen eine neue Karte mit gleichem Guthaben eingetauscht werden kann. Die Käufer hätten nicht davon ausgehen dürfen, dass die Karten ewige Gültigkeit haben, unabhängig davon, ob sich für bestimmte Karten mit vollem Guthaben ein Sammlermarkt gebildet hatte. Das Risiko, dass sich der Sammlermarkt und der Sammlerwert der Karten ungünstig entwickele, müsse der Telefonkartensammler selbst tragen, da er den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Karten kenne. Damit bestätigte das Gericht das Urteil der Vorinstanz und ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache Revision zu.

Oberlandesgericht Köln, Aktz.: 3 U 113/06

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Festnetz
Günstig telefonieren mit Call by Call
Telefontarif

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Mobiles Internet in Deutschland – Telekom liefert die beste Leistung

Mobiles Internet in Deutschland

Telekom liefert die beste Leistung

Aktuelle nPerf-Messungen verdeutlichen den intensiven Wettbewerb auf dem deutschen Mobilfunkmarkt. Auf Basis von mehr als 95 000 Tests wurden die Leistungen von der Telekom, Vodafone und O2 verglichen. Das 5G-Netz wurde speziell angeschaut. […]

Neues High-End-Smartphone – das steckt hinter dem Motorola Signature

Neues High-End-Smartphone

Das steckt hinter dem Motorola Signature

Vor wenigen Tagen wurde das Motorola Signature vorgestellt. Es ist das erste echte High-End-Smartphone des Herstellers seit vielen Jahren. Das Signature zeichnet sich durch ein edles Pantone-Design, eine lange Akkulaufzeit und einen exklusiven Concierge-Service aus. […]

Nutzung des Glasfasernetzes – Urteil für Stärkung der Verbraucherrechte

Update

BGH bestätigt 24 Monate Laufzeit bei Glasfaser

Die Vertragslaufzeit darf bei Glasfaseranschlüssen nicht erst ab Freigabe des Anschlusses beginnen. Denn der Ausbau dauert teilweise bis zu einem Jahr. Mit diesem Urteil werden die Verbraucherrechte gestärkt, da Verbraucher nicht länger als zwei Jahre an einen Anbieter gebunden sein dürfen. […]

Digitale Marktplätze für Gamer – So funktionieren Handel und Plattformen

Digitale Marktplätze für Gamer

So funktionieren Handel und Plattformen

Digitale Marktplätze bieten Gamern neue Möglichkeiten, ihre Spielerfahrungen zu erweitern. Diese Plattformen ermöglichen den Kauf und Verkauf von Spielkonten und virtuellen Gütern. Trotz der Vorteile gibt es auch Risiken, die beachtet werden sollten. […]