Rechtswidrige Abzocke – Verbraucherzentrale testete Service-Hotlines

Rechtswidrige Abzocke - Verbraucherzentrale testete Service-Hotlines

Mehrwertdienste, dazu gehören auch die Dienstleistungen, die über 0900-Rufnummern angeboten werden. Mehrwertdienst beschreibt eine Leistung, die über die Basisleistung hinausgeht. Mit anderen Worten, der Kunde erhält über die 0900-Rufnummer nicht nur eine Telefonverbindung, sondern auch eine andere Dienstleistung. Die unter 0900-Rufnummern angebotenen Dienstleistungen sind vielfältig, ob bei allen der eine Millionen vergeben 0900-Rufnummern tatsächlich echter Mehrwert drin ist, ist fraglich. Eines haben sie jedoch gemeinsam, ihr Gebrauch durch den Anbieter ist durch die Bundesnetzagentur geregelt. So darf z. B. den Kunden ein Anruf bei einer 0900-Rufnummer maximal 2,- € pro Minute kosten und wie hoch der Preis tatsächlich ist, muss dem Anrufer kostenfrei vor Beginn der kostenpflichtigen Verbindung mitgeteilt werden. Doch halten sich die Anbieter daran? Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Test gemacht.

Stichprobenartig wurden einige Service-Hotlines angerufen, alle Rufnummern begannen mit 0900 und unterlagen damit der Vorgabe der Regulierungsbehörde. Das Ergebnis ist alarmierend, denn viele Anbieter halten sich schlicht nicht an das Gesetz. Damit der anrufende Kunde rechtzeitig reagieren kann, muss ihm der Preis einer 0900-Rufnummer spätestens drei Sekunden vor Beginn der Entgeltpflicht angesagt werden. Etwa die Hälfte der geprüften Servicehotlines kassierten aber bereits während der Preisansage. Nicht gesetzwidrig, aber durchaus kundenunfreundlich war das Vorgehen einiger Anbieter, bei denen der Kunde die in der Warteschleife verbrachte Zeit bezahlen soll. Wirklich vorbildlich benahmen sich hingegen acht 0900-Servicedienstleister. Sowohl die Servicehotlines des DSL-Anbieters 1&1, als auch die von Panasonic, eine von Lexware und Medion, eine Sorgen- und eine Meerschweinchen-Hotline sowie eine zu Fragen zum Wetter im Siebengebirge glänzte, indem Gebühren erst berechnet wurden, als der Anrufer tatsächlich Kontakt zu dem Servicemitarbeiter hatte.

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