Unerwünschte Werbeanrufe, sogenannte Cold Calls, sind ein weit verbreitetes Ärgernis. Dabei ist es verboten, Menschen ohne deren vorheriges Einverständnis anzurufen, um ihnen etwa Waren oder Dienstleistungen anzubieten. Nur wenn der Verbraucher zugestimmt hat, dass das Unternehmen ihn anrufen darf oder wenn er mit dem Unternehmen in einer Geschäftsbeziehung steht, darf das Unternehmen ihn mit Telefonwerbung behelligen.
Letzteres gab das Telekommunikationsunternehmen Arcor als Legitimierung für Werbeanrufe an. Arcor hat Telefonkunden anrufen lassen, die die Arcor Call-by-Call-Vorwahl 01070 zum günstig telefonieren an ihrem Dt. TelekomTelefonanschluss verwendet hatten. Die Kunden hatten wissentlich kein Einverständnis zum Erhalt von Telefonwerbung gegeben. Die Verbraucherzentrale NRW zog gegen die Werbeanrufe vor Gericht.
Die Wahl der Vor-Vorwahl von Arcor zum telefonieren per Call-by-Call begründe keine Geschäftsbeziehung, urteilten die Richter. Es sei kein Einverständnis zum Erhalt von Telefonwerbung. Die Verbraucherzentrale NRW berichtete von diesem Urteil des Landgericht Frankfurt (Aktz. 2-18 O 26/07 vom 30.10.2007). Arcor muss die Werbeanrufe bei seinen Call-by-Call-Nutzern zukünftig unterlassen, andernfalls droht dem Unternehmen ein Bußgeld bzw. Ordnungshaft.
Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]
Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]
Smartphones sind attraktive Ziele für Cyberangriffe. Bereits durch einfache Maßnahmen, kann das Risiko für Attacken reduziert werden. Hierzu zählen unter anderem das regelmäßige Neustarten oder deaktivierte Funkverbindungen. […]
Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]
United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]
Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]
Hinterlasse jetzt einen Kommentar