Urteil – Auftragsbestätigung für nicht erteilte Aufträge sind Belästigung

Urteil - Auftragsbestätigung für nicht erteilte Aufträge sind Belästigung

Schon öfter kam es vor, dass Kunden angerufen wurden, ihnen ein angeblich vorteilhaftes Produkt angeboten wurde und sie wenige Tage später eine Auftragsbestätigung in ihrem Briefkasten fanden, obwohl sie das Produkt nie bestellt hatten. In diesem Fall befinden sich die Verbraucher zwar im Recht und außerdem können sie von ihrem zweiwöchigen Widerspruchsrecht Gebrauch machen, doch diese Situation bedeutet für sie Stress und Kosten. Denn schließlich wollten sie den Vertrag nicht, müssen sich aber darum kümmern, dass sie nicht auf ihm sitzen bleiben.

In dem vor dem Landgericht Bonn verhandeltem Fall ging es um Auftragsbestätigungen, die ein Telekommunikationsunternehmen an Verbraucher schickte. Dessen Mitarbeiter und die Mitarbeiter von beauftragte Dritten riefen ihre Kunden an und bewarben Produkte des Telekommunikationsunternehmens. Das ist an sich erlaubt, schließlich standen die Kunden mit ihnen in Geschäftsbeziehungen. Doch obwohl die Kunden den besprochenen Tarifumstellungen nicht zusagten, erhielten sie Auftragsbestätigungen über Tarifwechsel.

In keinem der Fälle hatten die Kunden einen Auftrag erteilt und sie hatten erhebliche Mühen und auch Kosten, um die falschen Auftragsbestätigungen zu korrigieren und einem Tarifwechsel zu umgehen. Das Zusenden von Auftragsbestätigungen ohne einen Vertragsabschluss nach einem Werbetelefonat stelle eine unzumutbare Belästigung dar und sei wettbewerbswidrig, urteilte das Landgericht Bonn. Es gab einer Unterlassungsklage gegen das Telekommunikationsunternehmen Dt. Telekom statt.

Landgericht Bonn, Aktz.: 11 O 142/05 vom 03.07.2007

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Festnetz
Telefontarif
Telefonanschluss – Anbieter im Vergleich

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Die 26er-Reihe ist da – die Flaggschiffe der neuen Galaxy-Generation

Die 26er-Reihe ist da

Die Flaggschiffe der neuen Galaxy-Generation

Samsung bringt mit der Galaxy-S26-Reihe drei neue Flaggschiffe auf den Markt. Während S26 und S26+ nur kleinere Änderungen bieten, überzeugt das S26 Ultra mit stärkerer Kamera, Datenschutzdisplay und Top-Hardware. Auch neue KI-Funktionen gehören zur Ausstattung. […]

Illegale CBD-Plattform – Gericht stellt Handel ohne Genehmigung fest

Illegale CBD-Plattform

Gericht stellt Handel ohne Genehmigung fest

Ein Urteil des Augsburger Amtsgerichts zeigt, dass der Handel mit Cannabis ohne Genehmigung auch weiterhin strafbar bleibt. Ein Online-Plattformbetreiber muss 450 000 Euro zurückzahlen. Auch nach der Teillegalisierung gelten strenge Regeln für Verkauf, Besitz und Anbau in Deutschland. […]

Das Google Pixel 10a

Das Google Pixel 10a

Das bietet das neue Mittelklasse-Smartphone

Mit dem Pixel 10a bringt Google ein leistungsstarkes Mittelklasse-Smartphone auf den Markt. Inklusive KI-Funktionen, einem hellen 6,3 Zoll Display, robustem Design und sieben Jahren Updates. Für 9a-Besitzer lohnt sich der Umstieg jedoch kaum. […]