Kürzere Mindestvertragslaufzeit – Missbrauchsverfahren gegen Dt. Telekom eingestellt

Kürzere Mindestvertragslaufzeit - Missbrauchsverfahren gegen Dt. Telekom eingestellt

Kunden mit einem Interesse an einem DSL-Anschluss sehen bei den meisten Anbietern einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten entgegen. Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der Neukunde also, mindestens 2 Jahre lang Kunde des Unternehmens zu bleiben. Kündigt er den Vertrag nicht zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, verlängert er sich automatisch immer wieder, meistens um jeweils ein Jahr.

Nur sehr wenige DSL-Provider bieten Neukunden Verträge mit einer kürzeren Mindestvertragslaufzeit an. Einer von ihnen ist Alice, die Marke der HanseNet Telekommunikation GmbH aus Hamburg. Dieses Unternehmen hatte bei der Bundesnetzagentur ein Missbrauchsverfahren beantragt. Es berief sich dabei auf den Paragrafen 42 des Telekommunikationsgesetz (TKG), der das missbräuchliche Verhaltens eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht behandelt. Die Dt. Telekom hatte nämlich angekündigt, die Mindestvertragslaufzeit ihres Einsteigerpakets Call&Surf Basic auf 12 Monate halbieren zu wollen.

Der Paragraf 42 des TKG, der unter anderem festschreibt, dass ein Missbrauch vermutet wird, wenn ein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht sich selbst den Zugang zu seinen Leistungen zu günstigeren Bedingungen ermöglicht, als es sie anderen Unternehmen einräumt, sei nicht auf Mindestvertragslaufzeiten anwendbar, stellte die Bundesnetzagentur fest. Deshalb sei das Missbrauchsverfahren eingestellt worden, hieß es aus der Behörde. Die Dt. Telekom darf und wird ihr Komplettpaket also demnächst mit kürzeren Mindestvertragslaufzeiten anbieten.

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