Urteil – Auftragsbestätigung der Telekom ohne vorherige Auftragserteilung

Urteile zu Auftragsbestätigung der Telekom ohne Auftrag

Es ist nicht das erste Mal, dass Verbraucherschützer gegen die Praktiken eines Telekommunikationsunternehmens vorgehen, das Verbrauchern ungerechtfertigte Auftragsbestätigungen schickt. Die Dt. Telekom fällt damit immer wieder unangenehm auf, berichten Verbraucherzentralen. Der vzbv, also der Bundesverband der Verbraucherzentralen veröffentlichte zwei Urteile, mit denen die Richter dem Unternehmen untersagt, Verbrauchern Auftragsbestätigungen oder Begrüßungsschreiben zu schicken, wenn die keinen verbindlichen Auftrag erteilt haben.

In der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln ging es um den Fall eines Bestandskunden der Dt. Telekom. Er war wegen Fragen zu seiner Telefonrechnung in einen Telekom-Shop gegangen. Ein Mitarbeiter des Shops befragten ihn im Verlauf des Gesprächs zu seinen Vorlieben in den Bereichen Musik, Fußball und Film. Rund zwei Wochen später bekam der Kunde per Post eine Auftragsbestätigung von der Dt. Telekom, in dem ihm der Wechsel zu dem kostenintensiveren Komplettpaket Entertain Comfort bestätigt wurde. Wie zuvor das Landgericht Bonn urteilte das Oberlandesgericht Köln. Das Versenden einer Auftragsbestätigung ohne Auftrag stelle eine Pflichtverletzung des Unternehmens dar. Es sei wettbewerbswidrig und eine unzumutbare Belästigung des Kunden, meinten die Gerichte. Das Oberlandesgericht ließ keine Revision zu.

Das Landgericht Köln entschied über eine Klage des vzbv, die sich ebenfalls wegen einer Auftragsbestätigung ohne vorherigen Auftrag gegen die Dt. Telekom richtete. Eine Tochtergesellschaft der Telekom beauftragte ein Call Center, Verbraucher anzurufen, um sie als Kunden der Dt. Telekom zu gewinnen. Wenige Tage nach dem Telefonat erhielten die Verbraucher ein Begrüßungsschreiben mit dem Betreff „Ihr Wechsel zur Telekom„. Jedoch hatten die Betroffenen keinen Wechsel ihre Telefonanbieters beauftragt. Das Gericht entschied, insbesondere weil zwischen dem Unternehmen und dem Verbraucher zuvor kein Kontakt bestanden habe, sei dieses Vorgehen irreführend und belästigend.

Oberlandesgericht Köln, Aktz. 6 U 199/11 vom 16.05.2012
Landgericht Bonn, Aktz. 11 O 7/12 vom 29.05.2012 (bei Redaktionsschluss nicht rechtskräftig)

Weitere Informationen

Gerichtsurteile Festnetz

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Die 26er-Reihe ist da – die Flaggschiffe der neuen Galaxy-Generation

Die 26er-Reihe ist da

Die Flaggschiffe der neuen Galaxy-Generation

Samsung bringt mit der Galaxy-S26-Reihe drei neue Flaggschiffe auf den Markt. Während S26 und S26+ nur kleinere Änderungen bieten, überzeugt das S26 Ultra mit stärkerer Kamera, Datenschutzdisplay und Top-Hardware. Auch neue KI-Funktionen gehören zur Ausstattung. […]

Illegale CBD-Plattform – Gericht stellt Handel ohne Genehmigung fest

Illegale CBD-Plattform

Gericht stellt Handel ohne Genehmigung fest

Ein Urteil des Augsburger Amtsgerichts zeigt, dass der Handel mit Cannabis ohne Genehmigung auch weiterhin strafbar bleibt. Ein Online-Plattformbetreiber muss 450 000 Euro zurückzahlen. Auch nach der Teillegalisierung gelten strenge Regeln für Verkauf, Besitz und Anbau in Deutschland. […]

Das Google Pixel 10a

Das Google Pixel 10a

Das bietet das neue Mittelklasse-Smartphone

Mit dem Pixel 10a bringt Google ein leistungsstarkes Mittelklasse-Smartphone auf den Markt. Inklusive KI-Funktionen, einem hellen 6,3 Zoll Display, robustem Design und sieben Jahren Updates. Für 9a-Besitzer lohnt sich der Umstieg jedoch kaum. […]