Call-by-Call mit 01063 – Bundesnetzagentur verhängte Rechnungslegungsverbot

Bundesnetzagentur verhängt Rechnunsgelegungsverbot für 01063 Call-by-Call

Kunden mit einem Festnetz-Telefonanschluss der Telekom können einen alternativen Telefonanbieter nutzen, indem sie eine Call-by-Call-Vorwahl wählen. In der Vergangenheit kam es bei einigen dieser Vor-Vorwahlen manchmal zu extremen Preissprüngen. Ein bisher günstiger Anbieter berechnete dann von einer auf die andere Stunde den vielfachen Minutenpreis. Verbraucher, die sich nicht ständig über die aktuellen Preise informierten, tappten deshalb oftmals in die gestellte Preisfalle. Das soll nun nicht mehr möglich sein. Call-by-Call-Anbieter müssen seit dem 01. August eine kostenfrei Ansage schalten, die den Nutzer vor dem Telefonat über den aktuellen Preis der Verbindung und darüber informiert, ab wann dieser Preis gilt. Auch die auf die Ansage folgenden drei Sekunden müssen kostenfrei bleiben. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur sagte, der Gesetzgeber habe diese Preistransparenz zum Schutz der Verbraucher eingeführt und die Behörde greife hart durch, um zu verhindern, dass der Wettbewerb durch Rechtsbruch verzerrt wird.

Gegen den Call-by-Call-Anbieter mit der Vor-Vorwahl 01063 verhängte die Bundesnetzagentur ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung. Verbindungsgebühren für Gespräche aus dem Zeitraum 01. August 2012 bis 11. September 2012 dürfen nicht in Rechnung gestellt werden. Sollten Kunden bereits entsprechende Rechnungen erhalten haben, dürfen die Forderungen nicht eingezogen werden. Bereits gezahlte Beträge könnten zurückgefordert werden. Die Bundesnetzagentur hatte das Verbot verhängt, weil Testanrufe mit der Vor-Vorwahl 01063 ergeben hatten, dass der Anbieter seiner Preisansagepflicht zunächst nicht und später nicht ordnungsgemäß nachgekommen war. Erst seit dem 12. September hat der Anbieter eine gesetzeskonforme Preisansage geschaltet.

Weitere Informationen

Internettelefonie VoIP

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Nutzung des Glasfasernetzes – Urteil für Stärkung der Verbraucherrechte

Update

BGH bestätigt 24 Monate Laufzeit bei Glasfaser

Die Vertragslaufzeit darf bei Glasfaseranschlüssen nicht erst ab Freigabe des Anschlusses beginnen. Denn der Ausbau dauert teilweise bis zu einem Jahr. Mit diesem Urteil werden die Verbraucherrechte gestärkt, da Verbraucher nicht länger als zwei Jahre an einen Anbieter gebunden sein dürfen. […]

Digitale Marktplätze für Gamer – So funktionieren Handel und Plattformen

Digitale Marktplätze für Gamer

So funktionieren Handel und Plattformen

Digitale Marktplätze bieten Gamern neue Möglichkeiten, ihre Spielerfahrungen zu erweitern. Diese Plattformen ermöglichen den Kauf und Verkauf von Spielkonten und virtuellen Gütern. Trotz der Vorteile gibt es auch Risiken, die beachtet werden sollten. […]

CCC-Kongress 2025 – Europas digitale Abhängigkeit als Schlüsselfrage

CCC-Kongress 2025

Europas digitale Abhängigkeit als Schlüsselfrage

Der diesjährige 39C3 zeigte speziell, wie kritisch Europas digitale Abhängigkeit ist. Bei der Veranstaltung wurde deutlich, dass digitale Selbstbestimmung, Künstliche Intelligenz und IT-Sicherheit neu gedacht werden müssen. Dafür wurden konkrete Auswege aufgezeigt. […]

Social-Media-Ausstieg – viele Jugendliche wenden sich bewusst ab

Social-Media-Ausstieg

Viele Jugendliche wenden sich bewusst ab

Jugendliche nutzen Social Media kritischer und erkennen die Risiken. Daher wenden sich viele bewusst ab. Einzelne Plattformen wie Instagram oder YouTube sind dennoch weiterhin für junge Menschen von hoher Bedeutung. Das zeigt die aktuelle „Jugend-Digitalstudie 2025“ der Postbank. […]