Call-by-Call mit 01063 – Bundesnetzagentur verhängte Rechnungslegungsverbot

Bundesnetzagentur verhängt Rechnunsgelegungsverbot für 01063 Call-by-Call

Kunden mit einem Festnetz-Telefonanschluss der Telekom können einen alternativen Telefonanbieter nutzen, indem sie eine Call-by-Call-Vorwahl wählen. In der Vergangenheit kam es bei einigen dieser Vor-Vorwahlen manchmal zu extremen Preissprüngen. Ein bisher günstiger Anbieter berechnete dann von einer auf die andere Stunde den vielfachen Minutenpreis. Verbraucher, die sich nicht ständig über die aktuellen Preise informierten, tappten deshalb oftmals in die gestellte Preisfalle. Das soll nun nicht mehr möglich sein. Call-by-Call-Anbieter müssen seit dem 01. August eine kostenfrei Ansage schalten, die den Nutzer vor dem Telefonat über den aktuellen Preis der Verbindung und darüber informiert, ab wann dieser Preis gilt. Auch die auf die Ansage folgenden drei Sekunden müssen kostenfrei bleiben. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur sagte, der Gesetzgeber habe diese Preistransparenz zum Schutz der Verbraucher eingeführt und die Behörde greife hart durch, um zu verhindern, dass der Wettbewerb durch Rechtsbruch verzerrt wird.

Gegen den Call-by-Call-Anbieter mit der Vor-Vorwahl 01063 verhängte die Bundesnetzagentur ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung. Verbindungsgebühren für Gespräche aus dem Zeitraum 01. August 2012 bis 11. September 2012 dürfen nicht in Rechnung gestellt werden. Sollten Kunden bereits entsprechende Rechnungen erhalten haben, dürfen die Forderungen nicht eingezogen werden. Bereits gezahlte Beträge könnten zurückgefordert werden. Die Bundesnetzagentur hatte das Verbot verhängt, weil Testanrufe mit der Vor-Vorwahl 01063 ergeben hatten, dass der Anbieter seiner Preisansagepflicht zunächst nicht und später nicht ordnungsgemäß nachgekommen war. Erst seit dem 12. September hat der Anbieter eine gesetzeskonforme Preisansage geschaltet.

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