Trojaner Blackshades – Aktion gegen 350 mutmaßliche Hacker

Trojaner Blackshades - Aktion gegen 350 mutmaßliche Hacker

Der Trojaner Blackshades gehört zu den gefährlichsten Programmen, die sich ein Internetnutzer einfangen kann. Lange Zeit war unklar, wer hinter der Software steckt und wer diese benutzt. In einer grenzüberschreitenden Aktion fanden bei 350 Verdächtigen Hausdurchsuchungen statt. Das teilte die beim Justizministerium Hessen angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität In Deutschland (ZIT) mit. Allein in Deutschland gab es 111 Hausdurchsuchungen bei Personen, denen der Besitz der Software vorgeworfen wird.
Der Trojaner Blackshades kann einen Vollzugriff auf einen Computer ermöglichen. Dazu nutzt die Malware mehrere Vorgehensweisen. Zum einen späht sie über angeschlossene Webcams die Umgebung des Opfers aus. Die Eingaben auf der Tastatur werden zudem aufgezeichnet, sodass sich Log-in-Daten und Passwörter daraus extrahieren lassen. Weiterhin lassen sich Screenshots machen. Besonders ärgerlich ist, dass die Hintermänner Blackshades nutzen, um wichtige Dateien zu verschlüsseln. Der Nutzer kann diese dann nicht mehr öffnen. Sobald dies bemerkt wird, bietet Blackshades an, die Daten gegen eine Lösegeldzahlung wieder zur Verfügung zu stellen. Blackshades ist ein einfach zu bedienendes Programm, sodass die Anwender für die Spionage auf fremden Rechnern keine Programmierkenntnisse haben müssen.

Die weltweit vernetzte Aktion gegen Cyberkriminalität ist ein gutes Beispiel dafür, dass Staaten auch grenzüberschreitend gegen Hacker vorgehen können. Fraglich ist hingegen, ob der bloße Besitz der für knapp 30 Euro auf Hackerseiten angebotenen Software für ein Vorgehen ausreicht. Zwar ist kaum davon auszugehen, dass Blackshades für andere als Spionagedienste eingesetzt wird. Einen Nachweis für das Ausspionieren von fremden Rechnern zu führen, dürfte in der Regel aber schwerfallen. Allerdings sieht das Amtsgericht Gießen nach Aussagen von Rechtsanwalt Udo Vetter den bloßen Besitz als ausreichenden Anfangsverdachts an, gegen den sogenannten Hackerparagrafen verstoßen zu haben. Daher hat es die Hausdurchsuchungen in Deutschland genehmigt. Wenn § 202 c des Strafgesetzbuches greift, müssen Verurteilte mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

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Ratgeber Datenrettung – erste Hilfe nach dem Gau

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