Trojaner Blackshades – Aktion gegen 350 mutmaßliche Hacker

Trojaner Blackshades - Aktion gegen 350 mutmaßliche Hacker

Der Trojaner Blackshades gehört zu den gefährlichsten Programmen, die sich ein Internetnutzer einfangen kann. Lange Zeit war unklar, wer hinter der Software steckt und wer diese benutzt. In einer grenzüberschreitenden Aktion fanden bei 350 Verdächtigen Hausdurchsuchungen statt. Das teilte die beim Justizministerium Hessen angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität In Deutschland (ZIT) mit. Allein in Deutschland gab es 111 Hausdurchsuchungen bei Personen, denen der Besitz der Software vorgeworfen wird.
Der Trojaner Blackshades kann einen Vollzugriff auf einen Computer ermöglichen. Dazu nutzt die Malware mehrere Vorgehensweisen. Zum einen späht sie über angeschlossene Webcams die Umgebung des Opfers aus. Die Eingaben auf der Tastatur werden zudem aufgezeichnet, sodass sich Log-in-Daten und Passwörter daraus extrahieren lassen. Weiterhin lassen sich Screenshots machen. Besonders ärgerlich ist, dass die Hintermänner Blackshades nutzen, um wichtige Dateien zu verschlüsseln. Der Nutzer kann diese dann nicht mehr öffnen. Sobald dies bemerkt wird, bietet Blackshades an, die Daten gegen eine Lösegeldzahlung wieder zur Verfügung zu stellen. Blackshades ist ein einfach zu bedienendes Programm, sodass die Anwender für die Spionage auf fremden Rechnern keine Programmierkenntnisse haben müssen.

Die weltweit vernetzte Aktion gegen Cyberkriminalität ist ein gutes Beispiel dafür, dass Staaten auch grenzüberschreitend gegen Hacker vorgehen können. Fraglich ist hingegen, ob der bloße Besitz der für knapp 30 Euro auf Hackerseiten angebotenen Software für ein Vorgehen ausreicht. Zwar ist kaum davon auszugehen, dass Blackshades für andere als Spionagedienste eingesetzt wird. Einen Nachweis für das Ausspionieren von fremden Rechnern zu führen, dürfte in der Regel aber schwerfallen. Allerdings sieht das Amtsgericht Gießen nach Aussagen von Rechtsanwalt Udo Vetter den bloßen Besitz als ausreichenden Anfangsverdachts an, gegen den sogenannten Hackerparagrafen verstoßen zu haben. Daher hat es die Hausdurchsuchungen in Deutschland genehmigt. Wenn § 202 c des Strafgesetzbuches greift, müssen Verurteilte mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Mehr Informationen

Gerichtsurteile – Internet – interessante & abstrakte Urteile
Ratgeber Internet – viele Tipps & Tricks
Ratgeber Datenrettung – erste Hilfe nach dem Gau

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Gefährlicher Trojaner „DroidBot“ – Android-User müssen vorsichtig sein

Gefährlicher Trojaner „DroidBot“

Android-User müssen vorsichtig sein

Aktuell warnen Sicherheitsforscher vor einem Trojaner mit dem Namen „DroidBot“, der auf Android-Geräten großen Schaden anrichten kann. Im schlimmsten Fall kann am Ende das gesamte Bankkonto der Android-User leer geräumt sein. Nutzer sollten daher besonders vorsichtig sein. […]

Ü-85-Regelung – Senior wird bei Haustürgeschäft Tarifwechsel verwehrt

Ü-85-Regelung

Senior wird bei Haustürgeschäft Tarifwechsel verwehrt

Bei Haustürgeschäften sollten Verbraucher grundsätzlich vorsichtig sein. Es besteht die Gefahr, zu übereilten Vertragsabschlüssen gedrängt oder sogar auf Kriminelle hereinzufallen. Einem Senior wurde von einem Telekom-Vertreter ein Haustürgeschäft allerdings aufgrund seines Alters verweigert. […]

Nicht mehr erreichbar – die 11833 wurde nach 3 Jahrzehnten abgeschaltet

Nicht mehr erreichbar

Die 11833 wurde nach 3 Jahrzehnten abgeschaltet

Die legendäre 11833-Auskunft der Deutschen Telekom gibt es nicht mehr. Gestern hat das Unternehmen den Dienst nach beinahe 30 Jahren endgültig abgeschaltet. Verbrauchern stehen bei Bedarf aber weiterhin entsprechende Telefonauskunftsdienste von anderen Anbietern zur Verfügung. […]

„Restore Credentials“ – Google macht Smartphone-Wechsel komfortabler

„Restore Credentials“

Google macht Smartphone-Wechsel komfortabler

Google vereinfacht den Wechsel von einem Android-Smartphone zu einem anderen noch weiter. Nutzer können künftig von der sogenannten „Restore Credentials“-Funktion profitieren. Dank dieser werden beispielsweise auch Passwörter für Anwendungen automatisch auf das neue Handy übertragen. […]