Bankgeschäfte – Kontowechsel wird deutlich einfacher

Geld

Ab 18.09.2016 wird für Bankkunden der Kontowechsel deutlich einfacher. Das Zahlungskontengesetz (ZKG) verlangt von der bisherigen und der neuen Bank eine zügige und reibungslose Abwicklung des Wechsels. Dazu müssen beide Banken so kooperieren, dass innerhalb von zwölf Tagen der Kontowechsel komplett abgeschlossen ist. Für Kunden bedeutet diese Vorgabe, dass sie ohne großen Aufwand ihre Bank wechseln können. Denn Lastschrifteinzüge und Daueraufträge ziehen auf Wunsch automatisiert mit um.

Das ZKG tritt zur richtigen Zeit in Kraft. Denn derzeit erhöhen viele Banken wie einige Sparkassen und Volksbanken, aber auch die Postbank die Kontoführungsgebühren massiv. Grund ist der niedrige Zinssatz, durch den die Kreditinstitute weniger Einnahmen generieren. Spätestens bei einer Gebührenerhöhung sollten Kunden über einen Wechsel nachdenken. Denn andere Banken wollen weiterhin kostenlose Girokonten anbieten.

ZKG: So funktioniert der Kontowechsel

Mussten Kunden bisher mühsam alle Lastschrifteinzüge und Daueraufträge selbst ändern oder ändern lassen, wird insbesondere dieser Punkt deutlich vereinfacht. Denn unterschreibt der Kunde bei seiner neuen Bank eine Ermächtigung, muss diese innerhalb von zwei Tagen die alte Bank um die kompletten Kontodaten der letzten Monate bitten. Dazu zählen auch automatisierte Geldausgänge. Die alte Bank hat dazu fünf Tage Zeit und wird in der Regel eine Datei übermitteln, die alle entsprechenden Daten bereithält. Die neue Bank hat dann wiederum fünf Tage Zeit, um die Daten in ihr System zu integrieren. So verläuft der Kontowechsel des Kunden innerhalb von maximal zwölf Tage und reibungslos.

Für Kunden bedeutet das: Sie nehmen ihr Bankkonto komplett mit. Alle Einstellungen des alten Kontos werden prinzipiell übernommen. Daueraufträge laufen ohne Unterbrechung weiter. Auch das SEPA-Verfahren (Lastschrifteinzug) bleibt weiter gültig. Allerding kann es hier passieren, dass der einziehende Geschäftspartner unabhängig von der Bank ggf. eine neue Autorisierung anfordert. Was nicht möglich ist: Zahlungseingänge umzuleiten. Der Kunde muss bei seinem Arbeitgeber oder anderen Geldgebern seine Bankverbindung ändern lassen.

Der Kontowechsel und die Ermächtigung zur Übernahme der Einstellungen können grundsätzlich online beauftragt werden. Dabei kommen ggf. bereits vorhandene PIN und TAN zum Einsatz.

Gebühren und Einrichtung: Was kostet der Kontowechsel?

Das Zahlungskontengesetz sieht vor, dass die Kunden für einen Bankenwechsel nichts bezahlen müssen. Das reine Einrichten eines Kontos wird daher kostenfrei bleiben. Einige Kreditinstitute bieten sogar einen Wechselbonus. Allerdings ist bisher noch nicht klar, ob einzelne Banken für das Einrichten der Daueraufträge und Lastschriftverfahren ein einmaliges Entgelt verlangen werden. Kunden sollten daher unbedingt im Vorfeld auf mögliche versteckte Kosten beim Kontowechsel achten. Das gilt auch für damit zusammenhängende Entgelte für einzelne Kontobewegungen wie Abbuchungen, Überweisungen, Daueraufträge oder Lastschriften sowie das Ein- und auszahlen von Bargeld oder Geschäfte am Schalter. Denn nicht alle Aktivitäten sind umsonst, auch wenn die Banken für ein Konto keine monatliche Kontoführungsgebühr verlangen. Der Wechsel lohnt sich mit dem neuen Gesetz doppelt. Denn bei einem sorgfältig durchkalkulierten Wechsel können Kunden derzeit Kosten bis zu einer dreistelligen Summe pro Jahr einsparen.

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