Inkasso prüfen – jede fünfte Forderung unberechtigt

Inkasso prüfen - jede fünfte Forderung unberechtigt

Wenn Rechnungen nicht bezahlt werden, kommt früher oder später eine Mahnung oder eine Inkassoforderung ins Haus. Unternehmen greifen gern zu diesem drastischen Mittel, um ausstehende Forderungen einzutreiben. Der durch entsprechende Schreiben aufgebaute Druck ist riesig. Denn am Ende eines Inkassos droht immer eine Pfändung von Eigentum oder Gehalt. Doch nicht immer sind die erheblichen Zusatzgebühren für ein Mahn- oder Inkassoverfahren angemessen. Die Verbraucherzentralen sehen viele Forderungen sogar als kritisch an. Die Gebühren seien viel zu hoch. Sie halten über 20 Prozent der Forderungen für unberechtigt. Das zeigen erste Ergebnisse einer in diesem Jahr gestarteten Verbraucherhilfe unter inkasso-check.de.

200.000 Nutzer prüfen Inkassoforderungen

Das Portal ist im Februar 2018 gestartet und wurde nach Auskunft der Verbraucherzentralen bislang rund 200.000 genutzt. Betroffene können dort zum einen erhaltene Inkassoforderungen mit einem Online-Tool prüfen. Zum anderen können Sie Widerspruch einlegen. Das funktioniert ebenfalls über die Webseite. Nachdem eine Prüfung ergibt, dass die Forderung zu hoch ist, wird automatisch ein Anschreiben erstellt, das der Nutzer ausdrucken und abschicken kann. Für Betroffene ist dieser Service kostenlos. Das Portal wird vom Bundesjustizministerium als niedrigschwelliges Angebot für Verbraucher unterstützt. Das erschreckende Ergebnis der Bilanz aus den ersten neun Monaten: Laut Verbraucherzentralen sind über 20 Prozent, also mehr als 40.000 der geprüften Forderungen überhöht und damit unberechtigt.

Verbraucherzentralen sehen Gebühren als zu hoch an

Das Grundproblem bei den Mahn- und Inkassoschreiben ist die Festlegung der zusätzlich zum Forderungsbetrag anfallenden Gebühren. Während die einzutreibende Summe in der Regel rechtmäßig ist, schlagen die Unternehmen häufig einen deutlich zu hohen Betrag für das Inkasso auf. Speziell ist dies der Fall, wenn ein Inkassounternehmen den Fall übernommen hat.

Die Ursache: Inkassounternehmen dürfen den 1,3-fachen Satz der Rechtsanwaltsgebührenverordnung ansetzen. Es werden also Anwaltskosten fällig, obwohl das Mahnwesen und das Inkasso als kaufmännische Vorgänge gelten. Dadurch wachsen insbesondere Bagatellbeträge zu einer enormen Rechnungssumme heran. Ein erster Inkassobrief kostet dann schnell rund 100 Euro zusätzlich. Liegt die Forderung zum Beispiel bei einem nicht bezahlten Rechnungsbetrag im Mobilfunk bei nur 25 Euro, ist der Gesamtbetrag nicht mehr angemessen. Christian Rumpke, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Brandenburg, fordert daher „eine effektivere Aufsicht über Inkassounternehmen und eine Deckelung der Kosten“. Er macht deutlich: „Es kann nicht sein, dass für einfache Vorgänge dasselbe verlangt werden darf, das ein Anwalt für eine juristische Prüfung ansetzt.“ Die Verbraucherzentralen drängen daher schon seit Längerem auf eine neue gesetzliche Regelung.

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