Router-Hacking – Kunden müssen nicht zahlen!

Router-Hacking - Kunden müssen nicht zahlen!

In den letzten Monaten kam es immer wieder zu Lockanrufen, bei denen Kriminelle Festnetz- oder Handynummern anriefen. Die Nummern sahen verdächtig nach einem deutschen Ortsnetz aus, führten jedoch eine Doppelnull, waren also ausländische Nummern. Die angerufenen Teilnehmer sollten zum Rückruf verleitet werden. Dabei fielen teilweise horrende Summen an. Nachdem die Bundesnetzagentur Tarifansagen für bestimmte Rufnummernblöcke im Ausland erzwungen hat, musste die Behörde nun noch härter auf eine neue Masche reagieren. Denn in Hessen und ggf. anderen Regionen Deutschlands haben Kriminelle Router gehackt und unbemerkt über den jeweiligen Anschluss vielfach im Ausland angerufen.

Was ist passiert: Kriminelle hacken Router und verursachen Kosten

Den Kriminellen ist es gelungen, sich über Sicherheitslücken in Router von Festnetzteilnehmern einzuhacken. Von dort aus nutzen sie die Leitung, um unbemerkt teure Anrufe zu Sonderrufnummern in Ausland zu tätigen. Die Bundesnetzagentur spricht von rund 12.000 Verbindungen allein bei nur zwei Betroffenen, die einen Schaden von rund 50.000 Euro verursacht haben. Die Kriminellen profitieren von diesen Anrufen, da sie mit den Betreibern der teuren angerufenen Nummern kooperieren.

Router-Hack: Verbot der Rechnungsstellung

Die Behörde hat die Rechnungsstellung für diese Verbindungen untersagt. Die Kunden müssen nicht zahlen und die Netzbetreiber dürfen die Kosten nicht eintreiben. Damit haben die betroffen Teilnehmer keinen finanziellen Schaden. Ebenso sind die Netzbetreiber geschützt, da auch die ausländischen Telefondienstleister die Kosten nicht eintreiben dürfen. Für welche Rufnummern das Verbot gilt, ist im Maßnahmenkatalog der Bundesnetzagentur nachzulesen.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, stellt unmissverständlich klar: „Zum Schutz von Verbrauchern und des Marktes muss sichergestellt werden, dass die Auszahlung von Geldern unterbleibt, die in krimineller Art und Weise generiert werden. Wir schützen vor den finanziellen Folgen des Router-Hackings. Auch der Netzbetreiber, der sich für die Betroffenen einsetzt, soll vor Schäden bewahrt werden.“

Achtung: Telefonrechnungen und Router kontrollieren

Es handelt sich aktuell nur um zwei bekannte Fälle: Allerdings ist es möglich, dass es weitere Betroffene gibt. Festnetzkunden sollten daher zum einen ihre Telefonrechnung und ihre aktuellen Einzelverbindungsnachweise prüfen und sich bei Unstimmigkeiten an den Festnetzanbieter oder ggf. an die Bundesnetzagentur wenden. Auch ein Blick in die Telefonliste des Routers kann helfen, Missbrauch frühzeitig zu erkennen. Außerdem ist es ratsam, die Firmware des Routers auf dem neuesten Stand zu halten, um Hacking-Angriffen von Kriminellen vorzubeugen.

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