NetCologne und LEG – Keine aufgezwungenen Kabel-TV-Verträge mehr

NetCologne und LEG - Keine aufgezwungenen Kabel-TV-Verträge mehr

Mit dem Ende des Nebenkostenprivilegs haben sowohl das Wohnungsunternehmen LEG Wohnen NRW aus Düsseldorf als auch der Telekommunikationsanbieter NetCologne versucht, ihre Kunden ohne deren ausdrückliche Zustimmung in bestehenden Kabel-TV-Verträgen zu halten. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat diese Praxis als rechtswidrig eingestuft und beide Unternehmen erfolgreich abgemahnt.

Rechtswidriges Vorgehen gestoppt

LEG Wohnen und NetCologne informierten die betroffenen Mieter unabhängig voneinander über das Ende des Nebenkostenprivilegs und kündigten gleichzeitig an, dass die Mieter automatisch einen TV-Einzelnutzungsvertrag erhalten würden. Diese Vorgehensweise wurde von der Verbraucherzentrale NRW als unzulässig erklärt. „Mit diesen untergeschobenen Verträgen ist jetzt Schluss“, so Erol Burak Tergek, Jurist und Telekommunikationsexperte der Verbraucherzentrale NRW. Er betonte, dass der Wegfall des Nebenkostenprivilegs den Verbrauchern ermöglichen sollte, selbst zu entscheiden, ob und wie sie TV-Angebote nutzen möchten. Ein Vertragsabschluss darf daher nur mit der aktiven Zustimmung der Verbraucher erfolgen.

Gezahlte Beiträge zurückfordern

Infolge der Abmahnung haben beide Unternehmen zugesichert, die betroffenen Mieter erneut zu kontaktieren und ihre ausdrückliche Zustimmung für den TV-Vertrag einzuholen. Kunden, die bereits Zahlungen geleistet haben, beispielsweise durch ein bestehendes Lastschriftmandat, sollten das Geld aktiv zurückfordern. NetCologne hat außerdem versichert, dass eine eigenständige Rückzahlung erfolgen wird, sofern keine rückwirkende Zustimmung zum Vertrag erteilt wird.

Hintergrund: Das Ende des Nebenkostenprivilegs

Bis zum 01. Juli 2024 konnten die Kosten für TV-Kabelanschlüsse von den Wohnungseigentümern über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden, unabhängig davon, ob der Anschluss genutzt wurde. Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs haben die Mieter nun die freie Wahl, wie sie ihren TV-Empfang gestalten möchten. Wer weiterhin den Kabelanschluss nutzen möchte, muss einen individuellen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber abschließen. Andere Optionen, wie der Empfang über Satellit, Streaming-Dienste oder den Verzicht auf TV-Dienste, stehen den Mietern ebenfalls offen. Der Wegfall dieser Zwangsverträge ermöglicht vielen Mietern, monatliche Kosten zu sparen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
KI-Fake News überschwemmen YouTube – Jugendliche massiv in Gefahr

KI-Fake News überschwemmen YouTube

Jugendliche massiv in Gefahr

YouTube und TikTok werden mit tausenden KI-Fake News-Videos überschwemmt. Eine RND-Recherche zeigt: Die Clips erreichen Millionen – und treffen besonders Jugendliche, die Social Media oft als einzige Nachrichtenquelle nutzen. […]

BGH bestätigt Schufa-Positivdaten: Was das Urteil für Verbraucher bedeutet

BGH bestätigt Schufa-Positivdaten

Was das Urteil für Verbraucher bedeutet

Darf ein Mobilfunkanbieter Informationen über neu abgeschlossene Verträge an die Schufa melden – selbst wenn es sich nicht um Zahlungsstörungen handelt? Der Bundesgerichtshof hat dazu ein wegweisendes Urteil gefällt und bestätigt: Unter bestimmten Bedingungen ist das zulässig. Doch was bedeutet das für Verbraucher, Unternehmen und die Praxis des Identitätsabgleichs? […]

Neuer Druck auf Verbraucher – 1N Telecom ignoriert das Urteil des BGH

Neuer Druck auf Verbraucher

1N Telecom ignoriert das Urteil des BGH

Trotz eines eindeutigen Urteils des BGH versucht das umstrittene Unternehmen 1N Telecom weiter, Geld von Verbrauchern einzutreiben. Teilweise über ein neu gegründetes Unternehmen. Verbraucherschützer raten dringend dazu, sich nicht einschüchtern zu lassen, sondern den Forderungen zu widersprechen. […]

Der Black Friday steht vor der Tür – darauf müssen Verbraucher achten

Der Black Friday steht vor der Tür

Darauf müssen Verbraucher achten

In kurzer Zeit startet wieder der Black Friday. Verbraucher werden mit riesigen Rabatten angelockt. Einige der Angebote sind jedoch trügerisch. Daher sollten Käufer stets Ruhe und Vorsicht walten lassen und Preisvergleiche durchführen. Wer bewusst shoppt, kann wirklich sparen. […]

Versteckte Kosten bei Handyverträgen – clever sparen im Tarifdschungel

Versteckte Kosten bei Handyverträgen

Clever sparen im Tarifdschungel

Handyverträge wirken oft günstig, verbergen jedoch Kostenfallen wie automatische Preissteigerungen und Zusatzoptionen. Wer Tarife sorgfältig prüft, kann das Sparpotenzial im Mobilfunkmarkt effektiv nutzen. […]