Verbraucherfreundlich – Neues Formular für „Recht auf schnelles Internet“

Verbraucherfreundlich – neues Formular für „Recht auf schnelles Internet“

Mit dem sogenannten „Recht auf schnelles Internet“ soll seit Ende 2021 die digitale Teilhabe der Bürger sichergestellt werden. Verbraucher haben es ab sofort einfacher, einen entsprechenden Antrag auf die Inanspruchnahme dieses Rechts zu stellen. Denn die zuständige Bundesnetzagentur hat ein neues Kontaktformular bereitgestellt.

Wie sieht das neue Formular aus?

Bürgern steht aktuell eine Mindestversorgung von 10 Mbit pro Sekunde im Download, 1,7 Mbit pro Sekunde im Upload sowie eine Latenz von 150 Millisekunden zu. In dem überarbeiteten Formular der Regulierungsbehörde wird zunächst über diese Mindestversorgung ausführlich informiert. Anschließend muss der Verbraucher angeben, ob er erstmalig einen Antrag auf Inanspruchnahme seines Rechts stellt oder ob es sich um einen Nachtrag zu einem bereits bestehenden Vorgang handelt. Im nächsten Schritt wird auf die Seite „Voraussetzungen“ geleitet, auf der unterschiedliche Angaben gemacht werden müssen. In einem weiteren Schritt gibt der Verbraucher dann seine eigenen Daten ein und letztendlich seine Kontaktdaten. Danach kann das Formular ganz einfach online abgeschickt werden. Mit der Überarbeitung und der deutlichen Vereinfachung der Inanspruchnahme des „Rechts auf schnelles Internet“, reagiert die BNetzA auf eine Forderung des Digitalausschlusses des Bundestags. Dieser hatte eine „nutzerorientiertere“ Gestaltung auf der Webseite der Regulierungsbehörde gefordert.

Zeigt das „Recht auf schnelles Internet“ bislang Wirkung?

Bis zum jetzigen Zeitpunkt profitierten allerdings bisher nicht viele Bürger von ihrem Recht. Denn obwohl dieses theoretisch bereits seit bald drei Jahren besteht, ging die Bundesnetzagentur erst in diesem Jahr erstmalig gegen einen Provider vor. Dieser hatte sich nicht an die Mindestversorgung gehalten und wurde daher im Mai 2024 dazu verpflichtet, den entsprechenden Wohnort mit dem angemessenen Internet zu versorgen. Hierzu wurde ein sogenanntes Verpflichtungsverfahren eingeleitet. Ferner erfüllen viele Einreichungen die Prüfung nicht.

Welche Änderung steht an?

„Die Bandbreiten steigen bald“, so Vorsitzende des Digitalausschusses Tabea Rößner. Denn geplant ist eine Anhebung der Mindestversorgung. Statt der bisherigen 10 Mbit pro Sekunde sollen Bürger dann einen Anspruch auf immerhin 15 Mbit pro Sekunde im Download haben. Im Upload soll der Anspruch von den bisherigen 1,7 Mbit pro Sekunde auf 5 Mbit pro Sekunde angehoben werden. Diese neue Mindestversorgung soll spätestens Anfang des nächsten Jahres umgesetzt werden.

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