Recht auf schnelles Internet – vzbv fordert pauschalen Schadensersatz

Recht auf schnelles Internet – vzbv fordert pauschalen Schadensersatz

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass das Recht auf Versorgung von der Bundesregierung endlich ernst genommen wird. Denn bisher gestaltet sich die Durchsetzung der Ansprüche schwierig. Der Kundenschutz soll unter anderem durch einen pauschalen Schadensersatz verbessert werden.

Weshalb fordert der vzbv einen Schadensersatz?

Seit rund zwei Jahren haben alle Bürger in Deutschland das Recht auf Versorgung mit Breitband. Dies soll die wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe für alle sichern. Doch in der Realität werden die Geschwindigkeiten, die vertraglich zugesichert sind, häufig nicht eingehalten. Zwar haben Verbraucher ein Minderungsrecht und ein Sonderkündigungsrecht, doch dieses durchzusetzen, ist aufwendig. Ferner gibt es keine klare Vorgabe, wie genau diese Minderung auszusehen hat. Lediglich festgelegt ist, dass der Preis „in dem Verhältnis herabzusetzen [ist], in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht“. Dies lässt den Anbietern einen großen Interpretationsspielraum. Die Minderungshöhe kann von jedem Unternehmen daher individuell berechnet werden. Die Minderung ist für den Kunden hierdurch oft nicht transparent und zudem zu gering. In einigen Fällen erhalten Verbraucher gar keine Minderung trotz Anspruchs. Dies hat zur Folge, dass viele Kunden auf der Strecke bleiben, obwohl ihre Internetverbindung zu langsam ist. Wer sein Recht auf schnelles Internet durchsetzen will, muss eine aufwendige Messung durchführen. Die Bundesnetzagentur hat hierfür ein Mess-Tool bereitgestellt. Der vzbv fordert einen pauschalen Schadensersatz von 15 Euro monatlich bei zu geringer Bandbreite.

„Zu langsames Internet ist ein echtes Ärgernis für Verbraucher:innen. Wenn die Diskrepanz zwischen tatsächlicher und vertraglich zugesicherter Bandbreite zu groß ist, müssen Verbraucher:innen unkompliziert entschädigt werden“, betont Vorständin des vzbv, Ramona Pop.

Welche weiteren Forderungen stellt der vzbv?

Neben dem pauschalen Schadensersatz stellen die Verbraucherschützer weitere Forderungen. Unter anderem, dass die Gebiete, die bisher nicht versorgt sind, endlich angeschlossen werden. Das Recht auf Versorgung müsse endlich von der Bundesnetzagentur auch wirklich durchgesetzt werden. Um dies zu erreichen, sei es unerlässlich, die Anbieter in die Pflicht zu nehmen, den Druck auf die Unternehmen zu erhöhen und alle Bürger mit gutem Netz zu versorgen. Ebenso sollen die Ansprüche auf eine Minderung einfacher durchgesetzt werden können. Aktuell sind 30 Tests innerhalb gewisser Zeitabstände erforderlich – allerdings darf der gesamte Zeitraum der Messung nicht länger als zwei Wochen sein. Die Kunden müssen anschließend aktiv ihren Anbieter kontaktieren und diese mit den Messergebnissen konfrontieren. Für zahlreiche Verbraucher stellen diese Anforderungen eine Hürde dar, um ihr Recht auf Versorgung durchzusetzen. Von der Bundesregierung, die die Mindestbandbreite eigentlich bereits Mitte dieses Jahres anheben wollte, wird gefordert, dies umzusetzen. Bisher gibt es einen theoretischen Anspruch auf Bandbreite im Download von mindestens 10 Mbit/s, im Upload von mindestens 1,7 Mbit/s und einer Latenz von höchstens 150,0 Millisekunden.

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